Pressemitteilung

Kormoranmanagement an der Jagst - Regierungspräsidium, Landesnaturschutz- und Landesfischereiverband starten gemeinsames Projekt

Mit einem gemeinsamen Projekt wollen der Landesfischereiverband (LFV), der Landesnaturschutzverband (LNV) und das Regierungspräsidium Stuttgart das Kormo-ranmanagement an der Jagst fortentwickeln. Das Projekt „Naturverträgliche Optimierung der Kormoranvergrämung an der Jagst“ hat das Ziel, die vorgegebenen Vergrämungsmöglichkeiten des Vogels effizienter und naturverträglicher zu gestalten.

Der Fischbestand in dem vom Schadensereignis an der Lobenhausener Mühle besonders betroffenen Jagstabschnitt zwischen Kirchberg und Bächlingen leidet noch immer unter den Folgen des Unglücks vom August 2015. Eine wesentliche Ursache hierfür ist die eingeschränkte Durchgängigkeit der Jagst aufgrund von Wehren und Querbauwerken. Wie Untersuchungen der Fischereiforschungsstelle (Langenargen) zeigen, ist die Durchgängigkeit für die Wiederbesiedlung der geschädigten Abschnitte von zentraler Bedeutung und stellt daher einen Schwerpunkt des Aktionsprogramms Jagst dar. Um den Erfolg künftiger Besatzmaßnahmen zu steigern, soll nun außerdem auch der sogenannte „Fraßdruck“ des Kormorans effektiv und möglichst naturverträglich reduziert werden.

„Ich freue mich, dass sich alle Beteiligten nun zu einem gemeinsamen Kormoranmanagement-Projekt zusammenfinden. Dies ist ein wichtiger Baustein, um den Fischbestand in der Jagst weiter aufzubauen“, betonte Regierungspräsident Wolfgang Reimer den integrativen Ansatz. Die Entwicklung der regionalen Fischfauna ist ein gemeinsames Anliegen von Naturschutz und Fischerei.

„Mit dem kooperativen und naturschutzverträglichen Ansatz gehen wir den richtigen Weg. Wesentlicher Inhalt des Projektes ist zum einen, das Verhalten des Kormorans im Gebiet besser zu verstehen, um ihn andererseits im Rahmen des rechtlich Möglichen mit wenigen, aber nachhaltigen Vergrämungseinsätzen effektiv zu lenken“, so Reimer weiter. „Je weniger Unruhe das Vergrämen ins Gebiet bringt, um den Kormoran zu vertreiben, umso besser ist das für die restliche Vogelfauna.“ In der Vergangenheit wurden die Möglichkeiten des Kormoranmanagements von den verschiedenen Beteiligten rege und zum Teil kontrovers diskutiert. 

Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte zum Schutz der einheimischen Fischfauna im Juli 2016 auf Grundlage der Kormoranverordnung Baden-Württemberg eine Ausnahmegenehmigung zur Vergrämung des Kormorans an der Jagst erteilt. Sie gilt zwischen Hessenau und der Mündung in den Neckar. Hier dürfen pro Jahr maximal 50 Kormorane geschossen werden, in fünf Jahren insgesamt jedoch nicht mehr als 170 Tiere. Nicht geschossen werden darf in den Naturschutzgebieten sowie deren Pufferbereichen. Ziel beim jetzigen ergänzenden Managementansatz ist es, den Kormoran mit gebündelten Kräften unter Einsatz zahlreicher Freiwilliger zu vertreiben. 

„Neben den Projektpartnern danke ich ausdrücklich auch allen ehrenamtlichen regionalen Helferinnen und Helfern wie etwa den Fischern und Vogelschützern, die sich bereit erklärt haben, das Projekt vor Ort an der Jagst zu unterstützen und für die Zählungen zur Verfügung zu stehen“, lobte Reimer den Einsatz der Bevölkerung vor Ort.

Weitere Informationen 

Die Kosten für das Projekt mit einer Laufzeit von drei Jahren werden hauptsächlich vom Land mit bis maximal 70.000 Euro getragen, der Landesfischereiverband beteiligt sich mit 5000 Euro am Projekt. Zusätzlich unterstützt die Fischereiforschungsstelle mit Aufgaben wie Fischbestandsmonitoring sowie Auswertungen und kartographischen Aufbereitungen der Kormoranbeobachtungen. Landesnaturschutz- und Landesfischereiverband und ihre Gruppierungen, namentlich die Fischhegegemeinschaft Jagst, leisten enorme ehrenamtliche Arbeit. 

Den Auftakt des Projektes wird im Januar 2018 das Umweltzentrum Schwäbisch Hall unter Leitung von Herrn Zorzi zusammen mit Herrn Hannemann von der Fischhegegemeinschaft Jagst mit Schulungen zur Kormoranzählung machen. Ihnen unterliegt die Koordinierung der sogenannten Tandemzählungen der Kormoranschlafplätze. Erstmals seit 2008 werden die Kormoranschlafplätze wieder im ehrenamtlichen Tandem, also gemeinsam von einem Fischer und einem Vogelschützer, durchgeführt.Das professionelle Gutachterbüro faktorgrün wird daraufhin auf Basis dieser so gewonnenen Erkenntnisse und unter Auswertung der zahlreichen anderen vorhandenen Daten erarbeiten, wie man den Kormoran (Phalacrocorax carbo sinensis) in dem vom Jagstunglück betroffenen Gebiet ergänzend zur bestehenden Ausnahmegenehmigung nachhaltig vertreiben kann.

Ein Beirat, bestehend aus den betroffenen Verwaltungen, den Naturschutz-, Fischerei– und Jagdverbänden, wird das Vorhaben begleiten. 

Der Kormoran unterliegt dem Schutzregime der europäischen Vogelschutzrichtlinie und den Schutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes, das für bestimmte Fälle Ausnahmen von den Schutzvorschriften zulässt. In Baden-Württemberg ist die Möglichkeit zur Vergrämung von Kormoranen an Gewässern in der Kormoranverordnung geregelt. Für eine Vergrämung in Schutzgebieten (u.a. Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete) sind darüber hinaus weitere Ausnahmen und Befreiungen erforderlich.