Pressemitteilung

L 1080 – Sanierung der Rutschungen zwischen Welzheim und Klaffenbach

​Im Zuge der Starkregenereignisse Anfang Juni 2016 kam es auf der Landesstraße L 1080 zwischen Klaffenbach und Welzheim zu Rutschungsereignissen sowie diversen Fahrbahnschäden.

Der Streckenabschnitt war aus Gründen der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer umgehend vollgesperrt worden. Eine halbseitige Verkehrsführung ist auf der Landesstraße L 1080 aufgrund der geltenden Vorschriften nicht möglich. Daher sind der Bahnhof Laufenmühle, die Klingenmühle und die Freizeiteinrichtung ‚Eins und Alles‘  weiterhin lediglich aus Richtung Welzheim erreichbar.

Im Anschluss an die verkehrlichen Sicherungsmaßnahmen der L 1080 mit deren jeweiligen Rutschungen wurden seitens des Regierungspräsidiums Stuttgart – Baureferat Süd – auf dem geologisch sehr problematischen Streckenabschnitt umfangreiche  Erkundungsarbeiten  eingeleitet. Daraufhin folgten detaillierte Planungen der einzelnen Sicherungsmaßnahmen, sodass nach der Ausschreibung der Sanierungsarbeiten inzwischen die Vergabephase abgeschlossen ist.

Das ausführende Unternehmen wird – vorbehaltlich der Witterung – am 16. Januar 2017 mit den Arbeiten vor Ort beginnen und diese nach derzeitigem Stand spätestens am 1. Juli 2017 beenden. Dabei werden die talseitigen Rutschungen mittels Bohrpfahlwänden saniert. Für die hangseitigen Rutschungen werden Gabionenwände zum Einsatz kommen. Neben den Rutschungssanierungen werden ebenfalls eine Stützmauer im Bereich der Klingenmühle gebaut sowie eine Fahrbahndeckenerneuerung des 3,0 km langen Abschnitts zwischen der Klingenmühle und Klaffenbach durchgeführt. 

Das Sanierungsvolumen des Landes Baden-Württemberg beträgt insgesamt rund 1,5 Mio. Euro.

Um die Beeinträchtigungen für die Anlieger dieses Jahr zu minimieren, wurde der erste Abschnitt der Asphaltsanierung (ca. 0,5 km) in Absprache mit den Betroffenen bereits im September 2016 vorgezogen, sodass während der diesjährigen Baumaßnahme stets eine einseitige Zufahrt möglich ist.

Um einen sicheren Buslinienverkehr zu gewährleisten, wird die Kreisstraße K 1883 zwischen Rudersberg-Oberndorf ab der Abzweigung Landesstraße L 1080 bis zur Einmündung in die Landesstraße L 1120 bei Althütte-Lutzenberg sowie die Landesstraße L 1119 zwischen Ortsende Althütte und Rudersberg-Klaffenbach für den Lkw-Verkehr gesperrt.

Zusätzlich sind in Rudersberg, Schorndorf und am Rettichkreisel L 1080 / L 1120 Hinweistafeln bezüglich der Vollsperrung angebracht. Daraufhin kann der Verkehr den bereits bestehenden Beschilderungen nach Welzheim folgen.