Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen ein neues Planfeststellungsverfahren für den Neubau der L 1100 Ortsumfahrung Ilsfeld eingeleitet und das bisherige Verfahren eingestellt. Hintergrund für die Einleitung des neuen Planfeststellungsverfahrens ist die umfassende Überarbeitung der Planunterlagen, die im neuen Verfahren nun beinhaltet sind. In diese Unterlagen wurde unter anderem eine Umplanung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an einem der Verkehrsknotenpunkte aufgenommen.
Das Planfeststellungsverfahren dient der Ermittlung und Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und ist Voraussetzung für den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses.
Gegenstand der Planfeststellung ist der Neubau der Landesstraße L 1100 als nördliche Umfahrung von Ilsfeld. Die Ortsumfahrung ist als Maßnahme M6 im Luftreinhalteplan für die Gemeinde Ilsfeld enthalten und soll diese erheblich vom Durchgangsverkehr entlasten. Zudem verbessert sie die verkehrliche Anbindung der Stadt Lauffen und des Zabergäus an die A 81 bei der Anschlussstelle Ilsfeld. Die rund 4,1 Kilometer lange Neubaustrecke führt nördlich von Ilsfeld von der Landesstraße L 1105 (Lauffener Straße) zur L 1100 (Auensteiner Straße) beim Gewerbegebiet „Bustadt“ nahe der A 81. Mit der Ortsumfahrung verknüpft werden die bisherige L 1105 von Ilsfeld kommend am westlichen Bauende und die L 1100 Ilsfeld - Flein (König-Wilhelm-Straße) sowie die Zufahrt zum Gewerbegebiet „Bustadt“ und die L 1100 am östlichen Bauende (Auensteiner Straße). Die Kreisstraße in Richtung Schozach (K 2083) wird lediglich überführt und nicht an die Umgehung angebunden. Für den landwirtschaftlichen Verkehr entsteht zusätzlich eine Brücke zum Hauptwirtschaftsweg.
Um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das Bauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden und unvermeidbare Beeinträchtigungen zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen geplant. Hierzu gehören unter anderem die Entsiegelung und Rekultivierung nicht mehr benötigter Straßenflächen und die Entwicklung beziehungsweise die Aufwertung von Streuobst- und Magerwiesen. Zum Schutz von Vogelarten wie Feldlerche und Schafstelze ist die Entwicklung von Buntbrachen und Altgrasstreifen geplant. Daneben werden auch Nistkästen als Ersatz von Bruthöhlen aufgestellt.
Die Planunterlagen können in der Zeit von Montag,7. Februar 2022, bis einschließlich Montag, 7. März 2022, bei den betroffenen Gemeindeverwaltungen Ilsfeld, Flein und Talheim eingesehen werden. Zeit und Ort der Auslegung werden im Vorfeld ortsüblich bekannt gemacht.
Nähere Einzelheiten – auch zu den am jeweiligen Auslegungsort geltenden Corona-Regelungen – können der offiziellen Bekanntmachung in den Amtsblättern entnommen werden.
Außerdem können die Planunterlagen mit Beginn der Auslegung am Montag, 7. Februar 2022 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren eingesehen werden. Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter „Bekanntmachungen“ und im zentralen Internetportal unter www.uvp-verbund.de abrufbar.
Bis einschließlich Donnerstag, 7. April 2022, haben die von dem Vorhaben betroffenen Bürger die Möglichkeit Einwendungen zu erheben.