Pressemitteilung

L 1103 - Ortsumgehung Pfaffenhofen - Güglingen (Landkreis Heilbronn) - Planfeststellungsverfahren wird fortgeführt - geringfügige Änderungen vorgenommen

​Das Regierungspräsidium Stuttgart führt das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der L 1103 Ortsumgehung Pfaffenhofen - Güglingen (Landkreis Heilbronn) fort.

Gegenstand der Planung ist der Neubau der Landesstraße L 1103 als südliche Ortsumgehung von Pfaffenhofen und Güglingen. In Verbindung mit der bereits fertig gestellten "Südostumgehung" (Teilumgehung) von Güglingen wird ein ortsdurchfahrtsfreier Straßenzug von Pfaffenhofen und weitestgehend auch von Güglingen geschaffen. Mit den nun vorliegenden Planänderungen trägt die Straßenbauverwaltung den im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie veränderten Anforderungen Rechnung.

Die geringfügigen Änderungen betreffen den Knotenpunkt L 1103 neu / Maulbronner Straße / Strombergstraße sowie die Standorte der Amphibiendurchlässe und Lerchenfenster.

Die überarbeiteten Planunterlagen können in der Zeit vom 11. Juli bis zum 25. Juli 2016 bei den Bürgermeisterämtern von Pfaffenhofen und Güglingen eingesehen werden. Zusätzlich sind die Unterlagen ab Auslegungsbeginn auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren abrufbar.

Die Auslegung dient lediglich Informationszwecken. Die im Rahmen der Einleitung des Verfahrens vorgebrachten Einwendungen haben weiterhin Gültigkeit. Einwendungen, die nicht auf erstmaligen oder stärkeren Betroffenheiten aufgrund der vorgebrachten Änderungen beruhen, sind ausgeschlossen. Die von den Änderungen Betroffenen erhalten ein separates Anhörungsschreiben. Es ist geplant, die im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen in einem Termin im Laufe des zweiten Halbjahres 2016 zu erörtern.

Anlage: Skizze