Pressemitteilung

L 1103 - Ortsumgehung Pfaffenhofen - Güglingen (Landkreis Heilbronn) - Planfeststellungsverfahren

​Das Regierungspräsidium Stuttgart teilt mit, dass das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der L 1103 Ortsumgehung Pfaffenhofen - Güglingen (Landkreis Heilbronn) vor dem Abschluss steht.

Regierungspräsident Wolfgang Reimer betont hierzu:  „Das Verfahren für die Ortsumgehung Pfaffenhofen-Güglingen ist auf einem guten Weg. Ich bin zuversichtlich, dass der Planfeststellungsbeschluss Ende des 1. Quartals 2017 erfolgt.“

Im Anschluss an den Erörterungstermin für die Ortsumfahrung Pfaffenhofen-Güglingen, welcher plangemäß am 19. Oktober 2016 stattfand, musste eine landschaftspflegerische Ersatzmaßnahme aufgrund einer Einwendung örtlich verlegt werden. Nach den gesetzlichen Vorschriften müssen die geänderten Pläne erst in einer erneuten Einzelanhörung dem Naturschutz vorgelegt werden, bevor der Planfeststellungsbeschluss erlassen werden kann.  Sobald die Anhörung des Naturschutzes positiv abgeschlossen ist, kann der Planfeststellungsbeschluss erlassen werden. Hiermit ist voraussichtlich Ende des 1. Quartals 2017 zu rechnen.

Wenn der Planfeststellungsbeschluss vorliegt, soll die Ausschreibung des ersten Bauwerks im Sommer 2017 erfolgen. Mit der Umsetzung kann damit Ende 2017 begonnen werden.

Gegenstand der Planung ist der Neubau der Landesstraße L 1103 als südliche Ortsumgehung von Pfaffenhofen und Güglingen. In Verbindung mit der bereits fertig gestellten "Südostumgehung" (Teilumgehung) von Güglingen wird ein ortsdurchfahrtsfreier Straßenzug von Pfaffenhofen und weitestgehend auch von Güglingen geschaffen.