Pressemitteilung

L 515: Erneuerung der Übergangskonstruktion auf der Jagstbrücke in Altkrautheim (Hohenlohekreis)

Halbseitige Sperrung ab Montag, 19. April 2021, bis voraussichtlich Freitag, 7. Mai 2021

Zeitungsstapel

Das Regierungspräsidium Stuttgart erneuert die Fahrbahnübergangskonstruktion auf der Jagstbrücke in Altkrautheim im Zuge der L 515. Es wurden Schäden an der Übergangskonstruktion festgestellt, die beseitigt werden müssen, um die Verkehrssicherheit weiterhin umfassend zu gewährleisten.

Die Arbeiten können nur unter halbseitiger Sperrung der L 515 durchgeführt werden. Diese beginnt am Montag, 19. April 2021, und dauert voraussichtlich bis Freitag, 7. Mai 2021, an. Der Verkehr wird durch eine Ampel geregelt. Fußgängerverkehr über die Brücke ist weiterhin einseitig möglich.

Die Kosten für diese Maßnahme betragen rund 50.000 Euro und werden vom Land als Straßenbaulastträger getragen.

Das Regierungspräsidium Stuttgart bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen während der Bauzeit.

Hintergrundinformationen:

Eine Fahrbahnübergangskonstruktion ist ein Bauelement einer Brücke. Es dient dazu, Verformungen und Bewegungen aufgrund von Temperaturschwankungen und Verkehrsbelastungen auszugleichen. Die Anordnung einer Fahrbahnübergangskonstruktion erfolgt dabei jeweils an den Übergängen der angrenzenden Fahrbahn zum Brückenbauwerk, das heißt an den jeweiligen Enden.

Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg abrufen. VerkehrsInfo BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Werbung).