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Land bezuschusst 84 kommunale Sportstättenbauprojekte mit über 13 Millionen Euro

Sportministerin Theresa Schopper: „2021 konnten alle förderfähigen Anträge berücksichtigt werden. Dies ist sowohl für den Schulsport als auch für den Vereinssport ein positives Signal.“

Leere Notizzettel auf Holzwand gepinnt

Beim Sportstättenbau fördert das Land jedes Jahr den Neubau und die Sanierung von Sporthallen und Freisportanlagen mit beträchtlichen Summen. Das Land unterstützt damit Gemeinden, Städte und Landkreise bei der Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben im Bereich Sport. In diesem Jahr kommen insgesamt 83 kommunale Sportstättenbauprojekte zum Zuge (2020: 111 Projekte), die Zuschüsse in Höhe von 13,1 Millionen Euro (2020: 17,5 Millionen Euro) vom Land Baden-Württemberg erhalten. Darauf haben sich das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, die Regierungspräsidien, die kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt. Die äußerst positive Nachricht in diesem Jahr ist, dass alle förderfähigen Anträge berücksichtigt werden können.

„Für den Sport ist die aktuelle Situation nicht einfach. Von daher freut es mich sehr, dass wir in diesem Jahr alle förderfähigen Anträge berücksichtigten konnten“, sagt Sportministerin Theresa Schopper. Sie ergänzt: „Die Landesregierung unterstützt den Sport nach Kräften - und das gilt nicht nur für die aktuelle Sportstättenförderung. Das gilt auch für den Solidarpakt Sport IV, bei dem wir zu Beginn des Jahres ein sehr gutes Ergebnis für den Sport im Land erzielen konnten. Und es gilt für die Unterstützung, die das Land in der aktuellen Pandemiesituation für den Sport leistet.“ Neben den Mitteln für die Kommunen stehen 2021 für Maßnahmen der Sportvereine und Sportverbände im Rahmen des Solidarpakts Sport rund 90 Millionen Euro zur Verfügung.

Zuschüsse in Höhe von bis zu 600.000 Euro
Förderfähig sind im Rahmen der Förderung der Neubau und die Sanierung von Sporthallen und Freisportanlagen. Die Zuschüsse bewilligt das Land dabei für vielseitig nutzbare Einrichtungen, die sowohl den Schulen für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen zur Verfügung stehen. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben. In diesem Jahr liegen die Zuschüsse je nach Art und Größe der Vorhaben zwischen 12.000 Euro und 600.000 Euro. Antragssichtag für alle Förderungen im aktuellen Programmjahr war der 31. Dezember 2020.

In diesem Jahr wurden zehn Anträge (2020: 14) auf die Sanierung oder den Neubau von Kunstrasenplätzen gestellt. Bedingung für die Förderung ist, dass die jeweiligen Kommunen gemäß den Vorgaben des Landes erklären, dass kein Kunststoff- oder Gummigranulat als Füllmaterial verwendet wird. Die Förderbescheide beinhalten deswegen eine entsprechende Auflage. Für 2022 ist für die Förderung des kommunalen Sportstättenbaus ein Volumen von über 17 Millionen Euro vorgesehen.

Weitere Informationen
Eine Liste der zur Förderung vorgesehenen Projekte finden Sie im Anhang dieser Pressemitteilung

Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg