Pressemitteilung

Land fördert Ausbau eines weiteren Teilstücks des Orlacher Bachs in Braunsbach (Landkreis Schwäbisch Hall) mit rund 810.000 Euro

Regierungspräsidentin Susanne Bay: „Mit der Förderung unterstützen wir nicht nur den Wiederaufbau, sondern steigern auch den Schutz der Ortslage und somit der Bürgerinnen und Bürger in Braunsbach“

Bild zeigt den Neckar mit Hochwasser in Neckargemünd

Regierungspräsidentin Susanne Bay hat den Förderbescheid für die Maßnahme der Gemeinde Braunsbach zum Ausbau eines weiteren Teilstücks des Orlacher Bachs unterzeichnet.

„Das Ausmaß der Sturzflut in Braunsbach im Mai 2016, bei der große Teile des Ortskerns zerstört wurden, hat uns alle sehr betroffen gemacht. Investitionen in die Verbesserung von Schutzmaßnahmen sind daher besonders wichtig“, sagte Regierungspräsidentin Susanne Bay. „Ich freue mich deshalb, dass wir mit einem Förderbetrag von rund 810.000 Euro nicht nur den Wiederaufbau unterstützen, sondern auch den Schutz der Ortslage und somit der Bürgerinnen und Bürger in Braunsbach steigern.“

Umweltstaatssekretär Andre Baumann betont: „Die Sturzflut in Braunsbach, aber auch die schrecklichen Flutkatastrophen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben uns drastisch vor Augen geführt, dass wir unsere Anstrengungen konsequent fortsetzen müssen, Vorsorge zu treffen und die Risiken durch Hochwasser und Starkregen zu verringern. Wir werden in Zukunft häufiger von Starkregen und Hochwasser betroffen sein. Das Land ist sich seiner Verantwortung bewusst und unterstützt die Kommunen bei ihren Bemühungen.“

Nach dem Starkregenereignis im Jahr 2016, bei dem sich zwei Bäche in reißende Ströme verwandelt hatten, wurden durch die Flutwelle große Teile des Ortskerns von Braunsbach zerstört. Seither werden Maßnahmen zum Wiederaufbau und zur Verbesserung zum Schutz der Ortslage umgesetzt.

Der nun geförderten Maßnahme zum Ausbau eines weiteren Teilstücks des Orlacher Bachs liegt das Ergebnis einer Untersuchung eines schweizerischen Fachbüros aus dem Jahr 2019 zugrunde. In diesem wurden die Geschiebeprozesse (mit Geschiebe sind Festmaterialien bestehend aus beispielsweise Geröll, Geäst oder Steinen gemeint) im Bach untersucht.

Dabei wurden für Niederschlags- beziehungsweise Abflussszenarien unterschiedlicher Größen die zu erwartenden Geschiebemengen ermittelt.

Das so ermittelte Maßnahmenkonzept sieht dabei den erosionssicheren Ausbau des Gewässerabschnitts zwischen der Straßenbrücke an der Haarnadelkurve im Zuge der L 1036 und dem bestehenden, gewässeraufwärts gelegenen Geschiebefang vor. Durch eine Sohlsicherung auf einer Länge von rund 50 Meter sollen zudem eingebrachte Querriegel aus Setzsteinen, im Abstand von 10 Metern, künftig zusätzliche Sicherheit gegen Erosionen und damit Geschiebetransport in die Ortslage bieten. Zusätzlich werden Ufersicherungsarbeiten durchgeführt. Auch der bestehende Feinsedimentfang soll abgebrochen und ersetzt werden.

Bei zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von insgesamt rund 1,2 Millionen Euro beteiligt sich das Land mit 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Das entspricht einem Förderbetrag von rund 810.000 Euro.

Informationen zum Thema Hochwasser und welche konkreten Maßnahmen Bürgerinnen und Bürger selbst zum Schutz umsetzen können, finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.