Pressemitteilung

Land nimmt temporäre Isolierunterkunft für Flüchtlinge in Althütte-Sechselberg im Rems-Murr-Kreis am 11. April in Betrieb

Seit Ende März bereitet das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) in Althütte-Sechselberg im Rems-Murr-Kreis für das Land Baden-Württemberg eine temporäre Unterkunft für Flüchtlinge mit Isoliermöglichkeit in der Erstaufnahme vor. Das RPS wird die temporäre Isolierunterkunft morgen (11. April) in Betrieb nehmen. In der Unterkunft im ehemaligen Freizeitzentrum des Süddeutschen Gemeinschaftsverbandes sollen vorübergehend Geflüchtete aus den Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) des Landes untergebracht werden, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden. Sie werden dort entsprechend den Vorgaben des örtlichen Gesundheitsamts untergebracht. Aktuell ist geplant morgen mindestens vier Personen unterzubringen. Dabei handelt es sich um zwei Mütter mit ihren Kindern aus der Erstaufnahmeeinrichtung Tübingen. In Althütte-Sechselberg sollen vorranging besonders schutzbedürftige Personen wie Frauen mit Kindern und kleinere Familien untergebracht werden. Über eine mögliche Verlegung von infizierten Personen aus der Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen im Ostalbkreis nach Althütte-Sechselberg wird in den kommenden Tagen in Abhängigkeit der noch ausstehenden Testergebnisse entschieden.

„Auf die Inbetriebnahme wurde mit Hochdruck hingearbeitet, um so schnell wie möglich mit der Aufnahme von positiv auf SAS-CoV-2 getesteten Flüchtlinge beginnen zu können“, erklärte der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer, dessen Behörde die Einrichtung für das Land betreibt. Der Start der Einrichtung solle für eine Entlastung in den vier Landeserstaufnahmeeinrichtungen sorgen.

Im ehemaligen Freizeitzentrum können zwischen 30 bis 60 Geflüchtete – je nach Belegung; Einzelpersonen und gegebenenfalls Familien – ohne Symptome oder mit milden Symptomen untergebracht werden. Schwerer erkrankte Personen werden vorrangig in den Krankenhäusern im Umfeld der jeweiligen LEA behandelt, beispielsweise in Freiburg, Sigmaringen oder Ellwangen.

„Wir sind uns der Verantwortung gegenüber der Bevölkerung vor Ort als auch gegenüber den dort untergebrachten Personen bewusst. Daher haben wir alle notwendigen Maßnahmen ergriffen“, erklärte Reimer. Das RPS als Betreiber der Unterkunft steht in enger in Abstimmung mit dem Landkreis, dem für Quarantänemaßnahmen zuständigen Gesundheitsamt, der Gemeinde, der Feuerwehr, der Rettungsleitstelle sowie mit der Polizei. Um sicherzustellen, dass die Auflagen der häuslichen Quarantäne in der Einrichtung eingehalten werden, wird vorsorglich auf dem Gelände ein Sicherheitsdienst eingesetzt. Solange die untergebrachten Personen unter Quarantäne stehen, dürfen sie die Liegenschaft nicht verlassen, sodass kein Kontakt mit der Bevölkerung bestehen wird. Die drei Unterkunftsgebäude wurden mit einem Zaun vom restlichen Gelände abgetrennt.

Die Bewohnerinnen und Bewohner sind angewiesen sich in ihren Zimmern aufzuhalten und dort auch ihr Essen einzunehmen. Zur Einhaltung der Quarantänevorschriften und um einen reibungslosen Ablauf bei der Betreuung, Verpflegung und medizinischen Versorgung der Geflüchteten zu gewährleisten, kommt zusätzlich zum Sicherheitsdienst eine Personalschleuse zum Einsatz, um Ansteckungen zu vermeiden. Das Personal ist zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer mit entsprechender Schutzausrüstung ausgestattet. Die medizinische Versorgung spielt eine große Rolle, sodass eine umfassende ärztliche Betreuung in der Einrichtung gemäß den Vorgaben der Quarantäneverfügung sichergestellt ist. Die medizinische Versorgung erfolgt direkt in der Einrichtung durch extra hierfür bereitgestelltes Personal.

Die eingesetzten Dienstleister haben langjährige Erfahrung im Flüchtlingsbereich und arbeiten teilweise schon lange mit dem Regierungspräsidium Stuttgart zusammen. „Alle Personen, die in der Einrichtung arbeiten, wissen mit dieser besonderen Aufgabe umzugehen. Wir sind froh und dankbar, dass wir aufgrund der guten Zusammenarbeit mit den Beteiligten die temporäre Isolierunterkunft in so kurzer Zeit auf die Beine stellen konnten. Ich danke allen Beteiligten für ihren Einsatz und bitte die Bevölkerung vor Ort um Verständnis“, sagte Reimer.  

Hintergrundinformation:
Die Erstaufnahme von Flüchtlingen ist eine Aufgabe des Landes, die durch die vier Regierungspräsidien in Baden-Württemberg geleistet wird. Dabei erfolgt eine Unterbringung in den vier sogenannten Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) in Freiburg, Sigmaringen, Karlsruhe und Ellwangen. Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurden im Bereich der Erstaufnahme viele Maßnahmen ergriffen, um eine Ausbreitung des Virus in den LEAs zu verhindern. Aufgrund des sehr dynamischen Verlaufs der Pandemie wurden diese Maßnahmen immer wieder angepasst, die Lage wird kontinuierlich beobachtet. Neuankommende Flüchtlinge werden zuerst im Ankunftszentrum in Heidelberg beziehungsweise in der LEA in der sie zuerst ankommen, auf SARS-CoV-2 getestet und anschließend 14 Tage – unterteilt nach Tageszugängen –getrennt untergebracht. Danach werden sie in die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes verteilt.

Positiv getestete Fälle werden einzeln beziehungsweise mit ihren Familienmitgliedern in „häusliche Quarantäne“ genommen. Um die 14-tägige getrennte Unterbringung gemäß den Isolierungsvorschriften der Gesundheitsämter („häusliche Quarantäne“) zu erfüllen, müssen bei einem positiven Befund auf SARS-CoV-2 große Bereiche in diesen Einrichtungen, in denen mehrere hundert Personen untergebracht sind, geräumt werden, da beispielsweise in den ehemaligen Kasernen, die heute als LEA genutzt werden, oftmals nur eine Sanitäranlage pro Stockwerk vorhanden ist.

Ergänzend zu diesen Maßnahmen und zur Entlastung von sehr dicht belegten Erstaufnahmeeinrichtungen ist die Unterbringung positiv getesteter Personen außerhalb der vier LEAs temporär in Althütte-Sechselberg vorgesehen.

Wie bei anderen Einrichtungen der Erstaufnahme übernimmt das Land sämtliche Kosten für die Einrichtung. Sollte es zu einer Verlegung in ein Krankenhaus kommen, werden die hierfür anfallenden Kosten ebenfalls durch das Land beglichen. Eine finanzielle Belastung für die Gemeinde oder den Landkreis besteht somit nicht.

Antworten auf in einer Bürgersprechstunde gestellte Fragen, die per Videokonferenz am 31. März 2020 von der Gemeinde Althütte mit Beteiligung des RPS durchgeführt wurde, sind bei der Gemeinde Althütte abrufbar.