Pressemitteilung

Land nimmt temporäre Isolierunterkunft für Flüchtlinge in Althütte-Sechselberg (Rems-Murr-Kreis) wieder in Betrieb

Die Isolierunterkunft für Flüchtlinge in Althütte-Sechselberg im Rems-Murr-Kreis wird für die Unterbringung von an COVID-19 erkrankten Flüchtlingen aus den vier Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) des Landes reaktiviert. In den vergangenen Tagen wurde einige wenige Bewohner in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes, insbesondere neuaufgenommene Asylbewerber, positiv auf SARS-CoV-2 getestet (Stand 14. September 2020 5 Personen). Zunächst wird eine Familie morgen ach Althütte-Sechselberg verlegt werden.

Das Regierungspräsidium Stuttgart betreibt die Einrichtung für das Land Baden-Württemberg. Die Einrichtung wurde im März 2020 eingerichtet und war erstmals von April bis Mitte Juni in Betrieb. Dort ist die Unterbringung für positiv getestete Personen ohne oder mit geringen Symptomen vorgesehen. Eine engmaschige medizinische Betreuung der Asylbewerber ist sichergestellt. Die Einrichtung in Althütte-Sechselberg gewährleistet eine sichere Möglichkeit zur Isolation von COVID-19 Patienten.

Nachdem die Zahl der täglich positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen in Deutschland wieder angestiegen ist, kam es auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu positiven Testergebnissen. Die Unterkunft in Althütte-Sechselberg ist durch die räumlichen Gegebenheiten, beispielsweise einem eigenen Bad für jedes Zimmer, gut geeignet. Deshalb wurde die Unterkunft vorsorglich für eine weitere mögliche Erkrankungswelle im Herbst und Winter bereitgehalten. In der Unterkunft ist – je nach Belegung: Einzelpersonen und gegebenenfalls Familien – Platz für 30 bis 60 Geflüchtete.

Insgesamt konnten bislang 44 infizierte Personen einzeln beziehungsweise mit ihren Familienmitgliedern in „häuslicher Quarantäne“ untergebracht und versorgt werden.

Zur Vermeidung einer Infektion werden die Beschäftigten mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet. Der Zugang zur Einrichtung erfolgt ausschließlich über eine Personalschleuse. Ein Zaun sowie ein Wachdienst, der rund um die Uhr im Einsatz ist, sorgen für die Sicherheit der örtlichen Bevölkerung und für die Einhaltung der Quarantäneauflagen. Die Einrichtung dieser Isolierunterkunft stellt eine Entlastung der LEA im Land dar, die solche Bedingungen nur mit erheblichem Aufwand bewerkstelligen können.

Hintergrundinformation:
Die Erstaufnahme von Flüchtlingen ist eine Aufgabe des Landes, die durch die vier Regierungspräsidien in Baden-Württemberg geleistet wird. Dabei erfolgt eine Unterbringung in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen. Neuankommende Flüchtlinge werden auf SARS-CoV-2 getestet und anschließend 14 Tage nach Tageszugängen getrennt untergebracht.

Die Unterbringung positiv getesteter Personen erfolgt in der temporären Isolierunterkunft für Flüchtlinge in Sechselberg. Die Einrichtung wurde nach einer Vorbereitungszeit von rund drei Wochen am Samstag, 11. April 2020, in Betrieb genommen. Seit Mitte Juni befand sich die Einrichtung im Rems-Murr-Kreis im Stand-by Modus.