Die Stadt Heidenheim wird beim Ausbau einer barrierefreien Fuß- und Radverkehrsunterführung in Heidenheim mit 2,15 Millionen Euro unterstützt. Mit der geplanten Unterführung wird die Wegeführung in einen richtlinienkonformen Zustand gebracht, was die Attraktivität des Radnetzes weiter steigern soll.
Das Land und der Bund unterstützen die Stadt Heidenheim beim Ausbau einer barrierefreien Fuß- und Radverkehrsunterführung mit einer Förderung in Höhe von insgesamt 2.151.337 Euro.
Regierungspräsidentin Susanne Bay betonte: „Mit der barrierefreien und sicheren Unterführung werden potentielle Gefahrenstellen entschärft und die Attraktivität der Unterführung gesteigert. Die Schaffung einer barrierefreien Infrastruktur ist nicht nur ein Schritt in Richtung Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden, sondern auch ein entscheidender Beitrag zur Inklusion.“
Bei dem geplanten Ausbau des Geh- und Radwegs in der „Piltzschen Unterführung“ handelt es sich um eine zentrale Maßnahme im Radverkehrskonzept der Stadt Heidenheim, da sie die Heidenheimer Oststadt mit der Innenstadt verbindet. Vor allem die Unübersichtlichkeit der bestehenden Führung und die zu geringe Breite führen derzeit zu Gefahrsituationen.
Ebenso hat die bestehende Eisenbahnüberführung (EÜ) über die Brenz ihre wirtschaftliche optimale Nutzungsdauer erreicht und ist technisch abgängig. Der bestehende Geh- und Radweg ist aufgrund einer zu hohen Längsneigungen nicht barrierefrei und hält auch die benötigten lichten Höhen und Breiten nicht ein. Die Wegführung führt zu Konflikten zwischen Fußgängerinnen beziehungsweise Fußgängern und Radfahrenden. Das Bauwerk und der unterführte Weg sollen in einen richtlinienkonformen Zustand gebracht werden. Die Eisenbahnüberführung wird an gleicher Stelle erneuert. Für die Herstellung des unterführenden, barrierefreien, getrennten Geh- und Radwegs muss ein wasserdichtes Trogbauwerk errichtet werden, da sich die Wegoberfläche unterhalb der zu erwartenden Grundwasserstände und Flusspegel der Brenz befindet. Zur Einhaltung der geforderten neuen lichten Höhe von mindestens 2,50 Metern, muss der neue Weg etwa 70 bis 130 Zentimeter abgesenkt werden.
Die Gesamtkosten der Unterführungsmaßnahme belaufen sich auf etwa 2,4 Millionen Euro. Der Bau der Brücke und der Unterführung soll im Jahr 2026 erfolgen und im Sommer 2027 fertiggestellt sein.
Die Fördersumme setzt sich wie dabei wie folgt zusammen: Mit einer Förderung von 1.158.412 Euro aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) unterstützt das Land die Maßnahme der Stadt. Das LGVFG ist das zentrale Instrument zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im Land. Damit soll das bestehende lückenhafte Radverkehrsnetz attraktiver und sicherer zu gestalten und flächendeckend auszubauen.
Informationen dazu sind auf dem gemeinsamen Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg abrufbar: www.rp.baden-wuerttemberg.de > Wirtschaft > Förderprogramme > Förderbereich Mobilität, Verkehr, Straßen > Förderprogramm Rad- und Fußverkehr.
Der andere Teil der Förderung in Höhe von 992.925 Euro der Zuwendung wird über das Sonderprogramm „Stadt und Land“ mit Bundesmitteln finanziert. Mit dem Sonderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ soll mehr Verkehr auf den klimafreundlichen Radverkehr verlagert werden – auch im ländlichen Raum. Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen in die Fahrradinfrastruktur eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Aufbau einer möglichst flächendeckenden und getrennten Radinfrastruktur beitragen.
Informationen dazu finden Sie beim zuständigen Bundesministerium: www.bmdv.bund.de