Pressemitteilung

Landesbetrieb Gewässer meldet Vollzug: Alle Durchgängigkeitsmaßnahmen an landeseigenen Bauwerken an der Fils abgeschlossen

Regierungspräsident Wolfgang Reimer: „Mit Stolz und Freude können wir mitteilen, dass wir mit der am 7. Oktober abgeschlossenen Sanierung der rauen Rampe in Göppingen-Faurndau die ökologische Durchgängigkeit für die Gewässerlebewesen in der Fils an allen landeseigenen Bauwerken hergestellt haben.“

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat zwischen dem 23. September und dem 7.Oktober 2016 Wasserbauarbeiten in der Fils in Göppingen-Faurndau an der Filsstraße durchgeführt. Die landeseigene, ursprünglich 1998 errichtete und durch mehrere Hochwasserereignisse beschädigte raue Rampe wurde unter Regie des Landesbetriebs Gewässer im RP Stuttgart so umgebaut, dass sie für Fische und Kleinlebewesen wieder durchgängig ist. Früher war an dieser Stelle ein etwa 80 cm hoher Absturz. In diese ökologische Sanierungsmaßnahme hat das Land rund 20.000 Euro investiert.

Mit dem relativ kleinen Projekt in Göppingen-Faurndau wurde nun der Schlusspunkt bei der Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Fils gesetzt.

„Mit Stolz und Freude können wir mitteilen, dass wir mit der am 7. Oktober abgeschlossenen Sanierung der rauen Rampe in Göppingen-Faurndau die ökologische Durchgängigkeit für die Gewässerlebewesen in der Fils an allen landeseigenen Bauwerken hergestellt haben“, verkündete Regierungspräsident Wolfgang Reimer.

Insgesamt 29 landeseigene Abstürze und Wehre wurden in der Fils in raue Rampen umgebaut. Damit ist der Fluss auf einer Länge von 36 km ökologisch durchgängig, mit Ausnahme von zwei hohen Wehren im Bereich von privaten Wasserkraftanlagen.

Das Land hat für diese Maßnahmen in den vergangenen zwanzig Jahren insgesamt mehr als 1,2 Millionen Euro investiert.

Seit mehreren Jahren arbeitet das Regierungspräsidium Stuttgart an der Beseitigung der Wanderungshindernisse für die Fische in den Gewässern I. Ordnung. Hierfür ist der Landesbetrieb Gewässer zuständig. Die Fils ist Gewässer I. Ordnung von Geislingen an der Steige bis zur Mündung in den Neckar bei Plochingen.

Im Fluss vorhandene Wehre und Abstürze sind Wanderungshindernisse für Fische und Kleinlebewesen. Sie verhindern, dass die Tiere die ihrem jeweiligen Entwicklungsstadium angepassten optimalen Lebensräume und geeignete Laichplätze aufsuchen können.

Bei Hochwasser werden Fische, Krebse etc. flussabwärts von der Strömung mitgenommen. Wenn, wie noch in einigen anderen Gewässern, nicht überwindbaren Wehre und Abstürze vorhanden sind, können diese Wassertiere nach dem Hochwasser nicht mehr stromaufwärts gelangen. Durch den Bau einer rauen, flach geneigten Rampe kann die Durchgängigkeit bzw. die Überwindbarkeit an den Wanderungshindernissen wieder hergestellt werden. Dabei wird zur Überwindung eines Wehres oder Absturzes unter Verwendung großer Wasserbausteine eine schiefe Ebene mit einem Gefälle von nur 4-5% eingebaut. So können die Fische und die an der Gewässersohle lebenden Kleinlebewesen den Aufstieg schaffen.

Die Beseitigung der Wanderungshindernisse in den Flüssen wird in der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes gefordert. An den größeren Flüssen, den sogenannten Gewässern I. Ordnung, ist dies die Aufgabe des Landes. An den anderen Fließgewässern sind dafür die Städte und Gemeinden verantwortlich.