Pressemitteilung

Landesdenkmalpflege Baden-Württemberg - Relaunch der Homepage der Landesdenkmalpflege www.denkmalpflege-bw.de

​Seit der Organisationsreform des Landesamtes für Denkmalpflege (LAD) zu Beginn des Jahres 2015 hatte es bereits eine Reihe von Aktualisierungen der Internetseite gegeben. Nun wurde seit dem Bestehen der Internetseite 2009 erstmals der gesamte Themenbereich „Geschichte, Auftrag, Struktur“ überarbeitet und dem veränderten Aufgabenspektrum angepasst.

In den drei Unter-Menüpunkten „Archäologische Denkmalpflege“, „Bau- und Kunstdenkmalpflege“ und „Denkmalfachliche Vermittlung“ spiegeln sich jetzt die drei Säulen der Denkmalpflege wider. Ein struktureller Zugriff über verschiedene Organigramme ist möglich, wie auch der Wechsel zu den weiterführenden Seiten im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Stuttgart, zu dem das LAD als Abteilung 8 hinzugehört. Bestehen blieben die bewährten Seiten wie „Wegweiser im Umgang mit dem Denkmal“ und „Reise durch ein denkmalpflegerisches Verfahren“. Auch zahlreiche Angebote im Servicebereich sind nach wie vor aktiv. Über die Homepage kann außerdem die informative Quartalszeitschrift „Denkmalpflege in Baden-Württemberg“ abonniert bzw. gelesen werden. Im Archiv stehen alle Ausgaben der Zeitschrift seit 1958 als E-Journal zur Verfügung.

Erstmals finden Denkmaleigentümer jetzt detaillierte Informationen zur Denkmalförderung im Netz, ein eigens programmiertes Zuschussformular erlaubt die bequeme Beantragung von daheim. Die besonders häufig frequentierten Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesamtes sowie der Unteren Denkmalschutzbehörden sind aktualisiert. Die Publikationen der Denkmalpflege können inzwischen mittels einer Warenkorbfunktion direkt bestellt werden. Zudem sind eine ganze Reihe neuer Projektseiten hinzugekommen.

Nicht zuletzt wurde bei dieser Gelegenheit die Nutzeroberfläche neu gestaltet und mit ihrer horizontalen Navigationsstruktur den Anforderungen der inzwischen vielfältigen mobilen Endgeräte (neben Computern auch Tablets und Smartphones) angepasst.

Gemäß § 10 des LBBG (Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Landes-Behindertengleichstellungsgesetz) bzw. der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, BITV 2.0. kann die Seite als barrierefrei gelten. Dies hat eine Überprüfung durch die Fachagentur WEB for ALL im Frühjahr 2016 ergeben. Dies entspricht dem Wunsch der Landesregierung nach barrierefreien Angeboten.

Mit über 2600 Seiten, ca. 1000 wahrnehmbaren Einzelseiten und über 10 Extensions zählt der Internetauftritt www.denkmalpflege-bw.de zu den sehr informativen umfangreichen Internetpräsenzen.

Anlage:   

Screenshot Internetauftritt Landesdenkmalpflege (pdf, 265 KB)