Pressemitteilung

Landesdenkmalpflege BW - Einladung zur Öffnung des Grundsteins der ehemaligen Stadtkirche Pforzheim am 2. Juli, um 10.30 Uhr.

​Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der seit 2013 andauernden archäologischen Ausgrabungen des Landesamts für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart auf dem Rathaushof in Pforzheim wurden weite Teile der massiven Fundamente des „Hübsch-Baus“ freigelegt. Dabei stieß das Grabungsteam dieses Jahr in den Fundamenten des Nordturms auf den Grundstein mit eingelassener Inschriftenplatte. Die Platte verschließt offenbar einen kleinen Hohlraum im Grundstein, in dem eine Zeitkapsel oder ähnliches zu vermuten ist.

Das Landesamt für Denkmalpflege lädt Sie herzlich ein, bei der Öffnung des Grundsteins zugegen zu sein.

Bitte kommen Sie am

Montag, den 2. Juli 2018, um 10.30 Uhr,

zum Rathaushof in 75172 Pforzheim,

Treffpunkt Grabungseingang am Technischen Rathaus.

Der Grundstein und die Inschriftenplatte werden nach der Öffnung zur restauratorischen Bearbeitung geborgen.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Mit freundlichen Grüßen

Saskia Becker

Pressestelle Regierungspräsidium Stuttgart, 0711/904-10002

Hintergrundinformationen

 

Die Stadtkirche Pforzheim hatte eine bewegte Geschichte. Im 13. Jahrhundert ursprünglich als Klosterkirche der Dominikaner errichtet, diente sie ab der Reformation 1566 als Pfarrkirche der Stadtgemeinde. Infolge der Zerstörung im Pfälzer Erbfolgekrieg 1692 wurde die einstige gotische Basilika 1716 bis 1721 auf den alten Grundmauern als protestantische Saalkirche wieder aufgebaut. Diese Kirche fiel 1789 zusammen mit 44 weiteren Gebäuden einem lokalen Brandereignis zum Opfer. Auf dem schließlich 1812 einplanierten Gelände war ein Neubau vorgesehen. Nach verschiedenen Entwürfen, u.a. 1816 von Friedrich Weinbrenner, sollte 1829 schließlich eine vom badischen Baumeister Heinrich Hübsch geplante Kirche mit doppeltürmiger Westfassade verwirklicht werden. Der Bau gedieh jedoch nie über die Fundamente hinaus und der spätere Schulplatz wurde 1847/48 endgültig eingeebnet.