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Landesregierung weitet Bürgertestung deutlich aus / Auch private Anbieter können Schnelltests durchführen

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Damit bringen wir die Tests in die Fläche. Es werden viele weitere Testangebote im Land entstehen“.

Leere Notizzettel auf Holzwand gepinnt

Die Landesregierung weitet die Möglichkeit der Bürgertestung deutlich aus und bringt sie in die Fläche. Niedrigschwellig sollen Bürgerinnen und Bürger künftig auch außerhalb der Arztpraxen, Apotheken und kommunalen Strukturen die Möglichkeit haben, Schnelltests vornehmen zu lassen. Das Ministerium für Soziales und Integration hat hierzu am Freitag (12. März) eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, in der die Regeln für Anbieter von Bürgertests in Baden-Württemberg festgelegt sind.

„Damit können nun ohne weitere umfassende Antragsformalitäten Anbieter für Schnelltests unkompliziert tätig werden“, so Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag in Stuttgart. Klar ist: Die Anbieter müssen bestimmte Qualitätsstandards zwingend einhalten. Lucha: „Es darf zum Beispiel nur geschultes Personal eingesetzt werden. Das Angebot soll auf Dauer angelegt sein und selbstverständlich müssen sämtliche Schutzvorschriften im Bereich Hygiene in den Teststellen eingehalten werden.“

Jeder Anbieter ist verpflichtet, sich zunächst beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Dieses kann die Testungen untersagen, insbesondere wenn die oben genannten Qualitätsvoraussetzungen nicht vorliegen.

Die Abrechnung der Testungen erfolgt entsprechend der Testverordnung des Bundes über die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Angebotserbringer müssen sich über deren Website registrieren: 

Die Teststellen sollen ein bedarfsgerechtes Angebot anbieten, auch nachmittags und an den Wochenenden. Kooperationen mit anderen Teststellen sind ebenfalls möglich, außerdem können so genannte „Drive-ins“ aufgebaut werden.

„Ich freue mich, dass die zahlreichen bereits bestehenden Angebote nun in der nationalen Teststrategie aufgehen und jetzt noch viele weitere Testangebote im ganzen Land entstehen können“, so Lucha abschließend.

Die Allgemeinverfügung sowie die dazugehörigen Dokumente finden Sie auf der Website des Ministeriums für Soziales und Integration.

Quelle: Ministerium für Soziales und Integration