Pressemitteilung

Landkreis Heilbronn erhält Fördermittel für die Beseitigung des Bahnübergangs an der K 2159 in Gundelsheim und den Bau einer Straßenbrücke als Ersatz

​Der Landkreis Heilbronn erhält aus Mitteln des Landesprogramms zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (LGVFG) einen Betrag in Höhe von rund 1,34 Millionen Euro zum Zweck der Beseitigung des Bahnübergangs im Zuge der Kreisstraße 2159 in Gundelsheim, die hier die Bahnstrecke 4111 Neckargemünd-Bad Friedrichshall kreuzt. Der Bahnübergang wird ersetzt durch eine knapp 100 Meter lange Straßenbrücke.

Regierungspräsident Wolfgang Reimer betonte anlässlich des heutigen Versandes des Förderbescheids: „Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen sind in der Regel kostspielig und technisch anspruchsvoll. Für Kommunen ist eine gezielte Förderung, gerade auch der Beseitigung von Bahnübergängen, eine wichtige Voraussetzung dafür, vor allem innerorts verkehrliche Entlastung und städtebauliche Gestaltungsmöglichkeiten zu erzielen. Ich freue mich, dass wir in Gundelsheim hierzu einen namhaften Beitrag leisten können.“

Das Stadtgebiet Gundelsheim ist derzeit über drei verkehrlich eingeschränkte Querungen der Bahnstrecke 4111 an die B 27 angebunden. Zwei davon sind auf eine Durchfahrtshöhe von 3,70 m beschränkt. Die K 2159 weist eine mehrfach abknickende Streckenführung auf und kreuzt die Bahnstrecke höhengleich.

Die K 2159 wird auf einer Länge von 253 m ausgebaut und verbreitert (7,0 m zzgl. 1,50 m Bankett und 2,0 m Gehweg). Der Anschluss an das bestehende Straßennetz erfolgt auf beiden Seiten über einen Kreisverkehrsplatz.

In der Prognose 2020 wird von einer Verkehrsbelastung der Straßenbrücke mit ca. 5.000 Fahrzeugen/24 h ausgegangen. Hinzu kommen in der Spitzenstunde bis zu 100 Fußgänger und 25 Radfahrer. Für den Zugverkehr wird mit 95 bis 116 Fahrten pro Tag im Jahr 2025 gerechnet.

Die erforderliche Eisenbahnkreuzungsvereinbarung wurde vom Bundesverkehrsministerium im Juli 2015 mit Gesamtkosten in Höhe von rund 8,84 Millionen Euro genehmigt. Bund, Deutsche Bahn und Landkreis Heilbronn tragen jeweils ein Drittel. Die Zuwendung des Landes an den Landkreis beläuft sich auf 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Lagepläne (pdf, 4.2 MB)