Pressemitteilung

Landschaftspflege in den Naturschutzgebieten „Rufsteinhänge und Umgebung“ und „Heide am Hillenwang“ bei Gruibingen (Landkreis Göppingen)

Auflichtung der Waldränder zum Schutz der Wacholderheiden

 

Vorgerückter Waldrand Wacholderheide Haslachberg-Königsteige im NSG „Rufsteinhänge und Umgebung“
Vorgerücker Waldrand-Wacholderheide Haslachberg-Königsteige im NSG „Rufsteinhänge und Umgebung“

Vorgerücker Waldrand-Wacholderheide Haslachberg-Königsteige im NSG „Rufsteinhänge und Umgebung“

Vorgerückter Waldrand-Wacholderheide Königsteige im NSG „Rufsteinhänge und Umgebung“
Waldrand Wacholderheide Gewann Jetel im NSG „Rufsteinhänge und Umgebung“

Im Winterhalbjahr beginnen Landwirte und beauftragte Forstunternehmen damit, den Waldrand bei angrenzenden Wacholderheiden aufzulichten und Bäume zu fällen. Betroffen sind Waldränder bei Wacholderheiden an der Königssteige und am Haslachberg sowie in den Gewannen Brühl und Jetel. Grund hierfür ist, dass der Wald ist in den vergangenen Jahren immer weiter in die Wacholderheiden vorgerückt ist und den Lebensraum der auf Licht und Wärme angewiesenen Flora und Fauna eingeengt hat. Durch die Auflichtung der Waldränder wird so zur Erhaltung der Wacholderheiden und somit auch zur Erhaltung der Artenvielfalt beigetragen.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat gemeinsam mit dem Landschaftserhaltungsverband Landkreis Göppingen e. V., der Forstrevierleitung, dem Arbeitskreis Heimische Orchideen Baden-Württemberg (AHO) und den Bewirtschaftenden der Heideflächen die Gebiete begutachtet und gemeinsam die durchzuführenden Maßnahmen festgelegt: In den nächsten drei Jahren sollen bis zu einem Drittel der größeren Gehölze am Waldrand entnommen werden. Um die Pflanzen- und Tierwelt der Heiden zu schonen, erfolgen die Rodungen im Winterhalbjahr außerhalb der Vegetationszeit von Anfang Oktober bis Ende Februar. Die Arbeiten sind mit allen Beteiligten abgestimmt. Finanziert werden die Maßnahmen von der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg sowie über das Förderinstrument der Landschaftspflegerichtlinie des Landes.

Hintergrund der Auflichtung
Häufig stoßen Baumfällungen in der Bevölkerung auf Unverständnis, besonders in einem Naturschutzgebiet. Doch die Wacholderheiden sind keine ursprüngliche Natur, sie sind durch menschliche Nutzung, durch jahrhundertelange Schafbeweidung, entstanden und gerade deshalb von hoher biologischer, landschaftlicher und kulturhistorischer Bedeutung. Würde man die Beweidung oder die Mahd aufgeben und die Heiden sich selbst überlassen, würde alles innerhalb weniger Jahre zuwachsen und in zwanzig bis dreißig Jahren zu Wald werden. Den auf Licht und Wärme angewiesenen Pflanzen- und Tierarten wäre die Lebensgrundlage genommen und sie würden aussterben. Die Wacholderheiden in den beiden Naturschutzgebieten sind zwar im Kern offen, aber der Wald ist allmählich, fast unmerklich, vom Rand her in die Heiden eingedrungen. Dieser im Sinne des Naturschutzes negativen Entwicklung gilt es nun entgegenzuwirken.

Landschaftspflege ist auch Verpflichtung für nachfolgende Generationen
Landschaftspflege findet nicht zufällig statt. Die Naturschutzverwaltung ist durch das Naturschutzgesetz und durch die FFH-Richtlinie der Europäischen Union verpflichtet, Lebensräume wie die Wacholderheiden zu erhalten. Denn die betreffenden Flächen liegen in Naturschutzgebieten und darüber hinaus im Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet „Filsalb“, das Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 ist. Hier geht es um nachhaltiges Handeln, damit auch unsere Kinder und Enkelkinder noch eine intakte Natur vorfinden können.

Artenvielfalt fördern
Das Regierungspräsidium Stuttgart möchte die Naturschutzgebiete „Rufsteinhänge und Umgebung“ und „Heide am Hillenwang“ durch die Landschaftspflegemaßnah-men weiter aufwerten und die große Artenvielfalt erhalten und fördern. Im gesamten Naturschutzgebiet Rufsteinhänge beispielsweise kommen 259 verschiedene Pflan-zenarten vor, von den festgestellten Tierarten stehen 53 auf der Roten Liste Baden-Württembergs. Mehrere Gutachten haben das Naturschutzgebiet als besonders be-deutsam für den Artenschutz eingestuft. Durch die Ausweisung als Naturschutzgebiet sollen die Lebensstätten dieser Tier- und Pflanzenarten erhalten und verbessert werden.

Bild 1: Vorgerückter Waldrand Wacholderheide Haslachberg-Königsteige im NSG „Rufsteinhänge und Umgebung“ (jpeg, 5.1 MB)
Bild 2: Vorgerücker Waldrand-Wacholderheide Haslachberg-Königsteige im NSG „Rufsteinhänge und Umgebung“ (jpeg, 6.6 MB)
Bild 3: Vorgerückter Waldrand-Wacholderheide Königsteige im NSG „Rufsteinhänge und Umgebung“ (jpeg, 6.4 MB)
Bild 4: Waldrand Wacholderheide Gewann Jetel im NSG „Rufsteinhänge und Umgebung“ (jpg, 14.2 MB)

Quelle: RP Stuttgart, Ingo Depner