Pressemitteilung

LEA Ellwangen (Ostalbkreis): Gerhard Kieninger, Ombudsperson für den Regierungsbezirk Stuttgart, nach zweijähriger Amtszeit zum 31. Juli 2019 verabschiedet

​Dem Leiter der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Ellwangen, Berthold Weiß, fiel es nicht leicht, sich von Gerhard Kieninger, ehrenamtliche Ombudsperson des Regierungspräsidiums Stuttgart, nach zweijähriger Tätigkeit zu verabschieden. Dazu waren die Kontakte zu häufig und die Zusammenarbeit zu intensiv.

„Es war nicht nur Ihre Teilnahme an den monatlich stattfindenden Einwohnerversammlungen, sondern vor allem Ihre direkte und offene Art, sich konkreten Situationen zu stellen und Geflüchteten bei ihren individuellen Problemstellungen zu helfen“, sagte Berthold Weiß bei Gerhard Kieningers Abschiedsbesuch in Ellwangen und dankte ihm für sein Engagement. Gerhard Kieninger war knapp 28 Jahre Bürgermeister der Stadt Niederstotzingen (im Landkreis Heidenheim) und hat außerdem langjährige Erfahrung in der ehrenamtlichen Arbeit.

Auch als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie als externe Beschwerdestelle sei Kieninger ein kompetenter Ansprechpartner gewesen, so Weiß. Im sogenannten Gewaltschutzkonzept sei diese Stelle neben einer internen Beschwerdestelle als Anlaufstelle für Geflüchtete vorgesehen. Diese sollen so die Möglichkeit haben, eventuelle Verletzungen ihrer Rechte an eine unabhängige Stelle weitergeben zu können. Damit musste sich Kieninger zum Glück nicht befassen. Er kam vielmehr mit Menschen ins Gespräch, die ihre lange Aufenthaltsdauer in der LEA ansprachen, ihre Angst vor einer Überstellung nach Italien im Rahmen des Dublin-Abkommens zum Ausdruck brachten oder ihn auf die lebensgefährliche Situation in ihren Herkunftsländern aufmerksam machten.

Die Bestellung der Nachfolge von Gerhard Kieninger wird aktuell beim Regierungspräsidium Stuttgart vorbereitet und zeitnah erfolgen.

Hintergrundinformationen:
Die beim Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration angesiedelte Ombudsperson wird von je einer ehrenamtlich tätigen Ombudsperson in den vier baden-württembergischen Regierungspräsidien in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen durch ihre Arbeit vor Ort unterstützt. Ombudspersonen setzten sich für Belange von Flüchtlingen, Ehrenamtlichen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Organisationen, Institutionen und zuständigen Behörden, Bürgerinnen und Bürgern sowie Anliegerinnen und Anliegern von Erstaufnahmeeinrichtungen ein. Eine Ombudsperson ist neutral, unabhängig von Weisungen und entscheidet selbst über die Befassung mit Einzelfällen. Sie hat keine Weisungsbefugnis gegenüber Behörden und ehrenamtlichen Helfern und ist ausschließlich beratend tätigt.