Pressemitteilung

Lückenschluss B 295 und B 464 bei Renningen (Landkreis Böblingen) - Bau des Lückenschlusses nicht vor Fertigstellung des sechsstreifigen Ausbaus der A 81 zwischen Böblingen-Hulb und Kreuz Stuttgart möglich

Der Lückenschluss der Bundesstraßen B 295 und B 464 kann aus Sicht der Straßenbauverwaltung des Landes nicht vor dem sechsstreifigen Ausbau der A 81 zwischen Böblingen-Hulb und Kreuz Stuttgart fertiggestellt werden. Dies wurde bereits im Spitzengespräch am 13. April 2017 mit Regierungspräsident Wolfgang Reimer, dem Böblinger Landrat Roland Bernhard und den Spitzenvertretern der betroffenen Kommunen der Raumschaft kommuniziert und in einer gemeinsamen Pressemitteilung erläutert. Der Hintergrund liegt in den unterschiedlichen Planungsständen der Projekte. 

Der Planfeststellungsbeschluss für den sechsstreifigen Ausbau der A 81 soll im Sommer 2018 erfolgen, die Ausführungsplanung für den Deckel ist bereits vergeben. Mit dem Ausbau selbst soll Anfang 2020 begonnen werden. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Angesichts des weit dahinter liegenden Planungsstands des Lückenschlusses ist schon ein Planfeststellungsbeschluss bis 2020 vollkommen unrealistisch. Ein Baubeginn oder gar Bauende innerhalb der nächsten zwei Jahre ist damit nicht möglich. 

Aktuell wurden für den Lückenschluss B 464/B 295 dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) der ergänzend geforderte Variantenvergleich zu den Planfällen 8 und 8 modifiziert mit der Bitte um Entscheidung über die Vorzugsvariante vorgelegt. Sobald die Entscheidung vorliegt, welche Variante nun weiterverfolgt werden soll, kann mit der Erstellung des sogenannten RE-Vorentwurfs begonnen werden für den in der Regel zwei Jahre benötigt werden. Der RE-Vorentwurf wird dann wiederum dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur vorgelegt und dieses erteilt erfahrungsgemäß innerhalb eines Jahres den „Gesehenvermerk“ und damit seine Zustimmung zur Planung. 

Anschließend können die Feststellungsunterlagen erstellt und das Planfeststellungverfahren durchgeführt werden. Die daran anschließende Bauvorbereitung mit Erstellen der Ausführungsplanung und Durchführen des europaweiten Vergabeverfahrens dauert in der Regel ein gutes Jahr. Damit könnte der Bau des Lückenschlusses, selbst bei optimalem Planungsverlauf völlig unabhängig von der Personalkapazität erst im Jahr 2024, also kurz vor der Fertigstellung des A 81 - Ausbaus beginnen. 

Bereits im Jahr 2011 hat das RP Stuttgart die vom Bund akzeptierte Variante 8 vorgestellt, deren Realisierung seinerzeit noch vor dem Baubeginn der A 81 geplant war. Nachdem die Gemeinde Renningen weitere Anschlüsse forderte, die zusätzliche Untersuchungen nach sich zogen, verzögerte sich Planung. Die nach langem Prozess gefundene richtlinienkonforme Trassenlösung, die Variante 8 modifiziert, liegt dem Bund nun zur Entscheidung vor. 

Unabhängig davon ist für Renningen und die ganze Region Entlastung in Sicht. Am 21. Dezember 2017 wird der Verflechtungsstreifen auf der A 8 endgültig freigegeben. Damit ist die A 8 ab dem Autobahnkreuz Stuttgart in Richtung Karlsruhe ausreichend leistungsfähig ausgebaut. Wie sich bereits beim Bau des Verflechtungsstreifens gezeigt hat, gehören ab nächstem Jahr Baustellenausweichverkehre im Bereich des Lückenschlusses bei Renningen der Vergangenheit an. 

Um aber die Leistungsfähigkeit des provisorischen Knotenpunkts noch weiter zu verbessern, wird im ersten Halbjahr 2018 ein Bypass am südlichen Kreisverkehr des Knotenpunkten B 464 – B 295 für die Fahrbeziehung Magstadter Straße – B 464 und die Verlängerung des Einfädelungsstreifens auf der B 295 in Richtung Leonberg gebaut.