Pressemitteilung

Luftfahrtbehörde erlässt Entscheidungen zur Entwidmung von Teilflächen am Verkehrslandeplatz Freiburg

​Das Regierungspräsidium Stuttgart -Landesluftfahrtbehörde- hat die notwendigen Entscheidungen zur Entwidmung der für den Bau des geplanten Fußballstadions benötigten Teilflächen des Verkehrslandeplatzes Freiburg (Segelflugbahnen und Fallschirmsprungbereiche) einschließlich der damit verbundenen Änderung der Betriebsgenehmigung erlassen.

Diese sind notwendig, um der Stadt Freiburg für das laufende Bauleitplanverfahren die rechtliche Möglichkeit zur anderweitigen Überplanung der Flächen zu eröffnen.
Die Entscheidungen über die Verwirklichung des neuen Stadions erfolgt jedoch erst im derzeit laufenden Bauleitplanverfahren und anschließenden Baugenehmigungsverfahren.

Notwendige aber auch ausreichende Voraussetzung für die jetzt vorliegenden Entscheidungen war, dass die Stadt diese Planungsabsichten weiterhin mit Nachdruck verfolgt und nach derzeitiger Einschätzung keine grundsätzlichen Ausschlusskriterien gegen eine Verwirklichung sprechen. Zur Sicherheit wurden die jetzigen Entscheidungen zusätzlich über einen Vorbehalt an die tatsächliche Realisierung des Stadions am geplanten Standort geknüpft.

Die Entscheidungen werden allen Fachbehörden sowie den Einwendern im Verfahren zugestellt und in den nächsten Tagen bekannt gemacht. Die Stadt Freiburg beabsichtigt ab 4. Oktober erste notwendige Vorbereitungsmaßnahmen auf der Fläche vorzunehmen. Für das Regierungspräsidium und die antragstellende Flugplatz GmbH war es im Sinne der Nutzer des Verkehrslandeplatzes wichtig, dass die Entscheidungen auch erst zu diesem Zeitpunkt wirksam werden, um eine Nutzung bis zum letzten Tag zu ermöglichen.