Pressemitteilung

Luftrechtliches Genehmigungsverfahren zur Änderung der Flugplatzgenehmigung des Sonderlandeplatzes Pattonville

Öffentliche Auslegung von Montag, 3. Juni, bis einschließlich Freitag, 5. Juli 2024 / Einwendungen bis Freitag, 19. Juli 2024, möglich

Bild zeigt Rettungshubschrauber

Die Flugbetriebsgemeinschaft Pattonville e. V. hat als Betreiber des Sonderlandeplatzes Pattonville die Änderung der Genehmigung beim Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) als Luftfahrtbehörde und Luftsicherheitsbehörde beantragt. Antragsgegenstand ist die Ausweitung des bisherigen Rettungshubschrauberbetriebs auf insgesamt 4.500 Hubschrauberflugbewegungen pro Jahr und die Ausweitung des Nachtflugbetriebs des Rettungshubschraubers auf 800 Flugbewegungen im Nachtzeitraum pro Jahr. Beantragt wurde außerdem sowohl die zeitliche als auch die zahlenmäßige Ausweitung des Flugbetriebs mit Flächenflugzeugen (Ausweitung der Betriebszeiten, Aufhebung verschiedener Beschränkungen zulässiger Flugbewegungszahlen und Aufhebung der erlaubten Obergrenze für die Stationierung motorgetriebener Luftfahrzeuge). Überdies wurde die Aufhebung der Flugleiterpflicht beantragt.

Hintergrund des Antrags ist in erster Linie das neue Luftrettungskonzept des Landes Baden-Württemberg. Dieses sieht unter anderem künftig den Betrieb eines zweiten 24-Stunden einsatzbereiten Rettungshubschraubers – neben dem bereits in Villingen-Schwenningen stationierten 24-Stunden-Rettungshubschrauber – vor. Daher sollen die Betriebszeiten des Standorts Pattonville für den Rettungshubschrauber erweitert werden. Nach der derzeitigen Genehmigung beträgt die Betriebszeit für Rettungshubschrauber bereits 24-Stunden, jedoch darf zur Nachtzeit – dies bedeutet von 22:00 bis 6:00 Uhr) – nur eine Landung stattfinden. Die Flugbetriebsgemeinschaft Pattonville e. V nimmt den daher anstehenden Änderungsantrag zum Anlass, weitere Änderungen zu beantragen.

Im Rahmen des luftrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Änderung der Flugplatzgenehmigung des Sonderlandeplatzes Pattonville steht nun die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen einschließlich der Lärmgutachten an. Die Auslegung erfolgt bei den Städten Kornwestheim, Remseck am Neckar und Stuttgart von Montag, 3. Juni, bis einschließlich 5. Juli 2024, zu den jeweiligen Öffnungszeiten.

In Kornwestheim werden die Unterlagen im Rathaus Westbau, Zimmer 220 (Bürgerbüro Bauen), Jakob-Sigle-Platz 1, 70806 Kornwestheim,
in Remseck am Neckar im Dezernat III (Fachgruppe Bauordnung, Stadtplanung), 2. Obergeschoss im Wartebereich vor Raum 215, Marktplatz 1, 71686 Remseck am Neckar und
in Stuttgart im Amt für Stadtplanung und Wohnen, Erdgeschoss, Zimmer 3 (Planauslage), Eberhardstraße 10, 70173 Stuttgart
ausgelegt.

Ebenfalls in diesem Zeitraum können die Antragsunterlagen einschließlich der Lärmgutachten auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart eingesehen und heruntergeladen werden.

Einwendungen können von jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis einschließlich Freitag, 19. Juli 2024, erhoben werden, und zwar bei den Städten Kornwestheim, Remseck am Neckar und Stuttgart oder beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 46.2 – Luftverkehr und Luftsicherheit, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart.

Die Einwendungen können schriftlich (das heißt in einem mit eigenhändiger Unterschrift versehenen Schreiben) oder zur Niederschrift vor Ort erhoben werden. Zum Zweck der Zustellung der Verwaltungsentscheidung ist die volle Anschrift des Einwenders/der Einwenderin erforderlich. Einwendungen müssen die konkrete Betroffenheit des geltend gemachten Belangs erkennen lassen.

Das RPS hat außerdem die vom Vorhaben berührten Träger öffentlicher Belange um fachliche Stellungnahme gebeten.