Pressemitteilung

Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Stuttgart: Entwurf der 5. Fortschreibung | Öffentliche Auslegung des Entwurfs von 16. Dezember 2019 bis 15. Januar 2020

​Nachdem am 18. November 2019 die 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt Stuttgart öffentlich bekannt gemacht wurde, legt das Regierungspräsidium Stuttgart, wie bereits angekündigt, die 5. Fortschreibung vor, um den Anforderungen des Verwaltungsgerichts Stuttgart zu entsprechen. Hintergrund ist die derzeit noch bestehende Überschreitung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) im Jahresmittel und das Ziel, die Luftqualität in Stuttgart zu verbessern.

Die im Entwurf vorliegende 5. Fortschreibung enthält als Maßnahme M1 ein optionales Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor unterhalb der Euronorm 6/VI ab 1. Juli 2020 in einer verkleinerten Umweltzone bestehend aus dem Stuttgarter Talkessel und den Stadtgebieten Feuerbach, Zuffenhausen und Bad Cannstatt (siehe Anlage). Gemeinsam mit den Maßnahmen der 4. Fortschreibung soll die Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) reduziert und der gesetzliche Grenzwert für Stickstoffdioxid im Jahresmittel in Höhe von 40 µg/m³ im Stadtgebiet von Stuttgart schnellstmöglich eingehalten werden.

„Lässt die Entwicklung der Immissionssituation im April 2020 die Prognose zu, dass die Einhaltung des Grenzwerts für das Jahr 2020 gewährleistet wird, tritt das zonale Verkehrsverbot nicht in Kraft“, erklärte der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer.

Aufgrund der positiven Entwicklung der Werte in den vergangenen Monaten gibt es die Hoffnung, dass der gesetzliche Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) im Jahresmittel im kommenden Jahr auch ohne die Einführung eines zonalen Verkehrsverbots für Kraftfahrzeuge unterhalb der Euronorm 6/VI eingehalten wird. Die vorläufigen Messwerte der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) ergeben für Stuttgart an der Messstelle „Am Neckartor“ einen 11-Monatsmittelwert für 2019 in Höhe von 54 µg/m³ NO2. Damit zeigen bereits die vorläufigen Messergebnisse eine deutliche Verbesserung der Luftqualität gegenüber dem NO2-Jahresmittelwert von 71 µg/m³ 2018. Sie belegen die Fortschritte der bisherigen Luftreinhaltepolitik, so der Regierungspräsident weiter. Reimer: „Sollten die Prognosewerte unsere Hoffnung nicht bestätigen, sind wir mit der 5. Fortschreibung vorbereitet“.

Die Maßnahmen des Landes – beispielsweise die große VVS-Tarifzonenreform, die Aufstellung von Filtersäulen an mehreren Hot-Spots oder die Förderung der Elektromobilität – tragen dazu bei, dass die Luft in Stuttgart deutlich besser wird. Es bedürfe gemeinsamer und intensiver Anstrengungen, so der Regierungspräsident. Auch die Bürgerinnen und Bürger könnten durch ihr eigenes Mobilitätsverhalten einen Beitrag zur Vermeidung weiterer Verkehrsverbote leisten. Reimer betonte einmal mehr die Bedeutung der zwischenzeitlich angelaufenen Hardware-Nachrüstungen. „Die Möglichkeit zur Hardware-Nachrüstung ist bei vielen Automobilherstellern gegeben. Sie sollte genutzt werden, um den Ausstoß von Stickstoffoxiden (NOx) bei Dieselfahrzeugen der Euronorm 5 deutlich zu reduzieren“, so der Regierungspräsident. Kraftfahrzeuge mit Hardwarenachrüstung sind von den Verkehrsverboten ausgenommen. Kraftfahrzeuge mit einem Software-Update sind für eine Übergangszeit von zwei Jahren ausgenommen.

Der Entwurf der 5. Fortschreibung wird zur allgemeinen Einsichtnahme von Montag, 16. Dezember 2019, bis einschließlich Mittwoch, 15. Januar 2020, bei der Landeshauptstadt Stuttgart und beim Regierungspräsidium Stuttgart öffentlich ausgelegt. Schriftliche Stellungnahmen zum Luftreinhalteplan gegenüber dem Regierungspräsidium sind bis einschließlich Mittwoch, 29. Januar 2020, möglich. Während dieses Zeitraums eingegangene Stellungnahmen fließen in die Entscheidung über den Plan mit ein.

Nähere Informationen zum Verkehrsverbot können dem Entwurf der 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt Stuttgart entnommen werden. Der Planentwurf liegt im genannten Zeitraum während der Öffnungszeiten bei der Landeshauptstadt Stuttgart, Infothek im Rathaus, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart aus. Ebenfalls einzusehen ist der Planentwurf während der Dienstzeiten beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 54.1, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart (Vaihingen), Eingang B, 1. OG, Zimmer 1.073, sowie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Anlagen:
Bekanntmachungstext (pdf, 180 KB)
Umweltzone und verkleinerte Umweltzone (pdf, 399 KB)