Das Regierungspräsidium Stuttgart schreibt derzeit den Luftreinhalteplan für die Stadt Heilbronn aufgrund der gemessenen Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) zur Verbesserung der Luftqualität fort. „Der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid liegt in Heilbronn für die Referenzmessstelle Weinsberger Straße – Ost im Jahr 2019 bei 47 µg/m³ – somit deutlich über dem gesetzlichen Grenzwert. Um die Grenzwerte einzuhalten, müssen wir den Luftreinhalteplan fortschreiben“, erklärte der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer. „Wir wollen saubere Luft überall in Heilbronn und natürlich wollen und müssen wir den gesetzlichen Grenzwert einhalten. Dafür ist der Luftreinhalteplan das richtige Instrument“, so Reimer weiter.
Der Planentwurf der 2. Fortschreibung enthält folgende Maßnahmen:
M 1 Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Hauptstraßennetz im Innenstadtbereich von 50 km/h auf 40 km/h (bereits umgesetzt)
M 2 Selektives Durchfahrtsverbot für LKW ab 3,5 Tonnen zwischen den Autobahnanschlüssen Heilbronn (A6) bis zur Anschlussstelle Heilbronn/Untergruppenbach (A81) zur Verhinderung von Abkürzungsverkehr durch die Stadt Heilbronn
M 3 Einsatz von 26 Luftfilteranlagen (Filter Cubes) auf der Weinsberger Straße ab Mitte des Jahres 2020
M4 Stärkung des öffentlichen NahverkehrsM5 Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung sowie Ausbau der EmoG-Parkplätze
Zur Erläuterung: Im Rahmen der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung schafft die Stadt Heilbronn unter anderem weitere Stellplätze nur für Fahrzeuge nach dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG).
M6 Stärkung des Radverkehrs durch Einrichtung weiterer Fahrradstraßen und zusätzlicher Fahrradstellplätze/-parkhäuser
M7 Im Zuge der Digitalisierung des Verkehrs führt die Stadt Heilbronn eine intelligente Verkehrssteuerung ein
M8 Intensivierung des Neubürgermarketings
Zur Erläuterung: Neubürgerinnen und Neubürger gehören zu der Personengruppe, die noch nicht über eine feste Alltagsmobilität verfügen, sondern sich aufgrund des Wohnortwechsels ein neues Mobilitätsverhalten angewöhnen können. Mit Hilfe systematischer Information, Beratung, Motivation und Bildung versucht die Stadt Heilbronn, Schritt für Schritt eine nachhaltige, ressourceneffiziente Mobilitätskultur zu schaffen.
M9 Einführung eines streckenbezogenen Verkehrsverbots unterhalb der Abgasnorm Euro 6/VI ab dem 01.02.2021 auf den farblich hervorgehobenen Strecken.
Sollte der Jahresmittelwert 2020 an den verschiedenen Streckenabschnitten ergeben, dass der Grenzwert eingehalten wird, wird von der Maßnahme M9 an denjenigen Streckenabschnitten abgesehen, an denen die Verkehrsverbote nicht mehr erforderlich sind.
Nähere Informationen können dem Entwurf des Luftreinhalteplans entnommen werden.
Der Planentwurf wird zur allgemeinen Einsichtnahme von Montag, 18. Mai, bis einschließlich Mittwoch, 17. Juni 2020, bei der Stadt Heilbronn und beim Regierungspräsidium Stuttgart öffentlich ausgelegt. Schriftliche Stellungnahmen zum Luftreinhalteplan gegenüber dem Regierungspräsidium sind bis einschließlich Mittwoch, 1. Juli 2020, möglich. Während dieses Zeitraums eingegangene Stellungnahmen fließen in die Entscheidung über den Plan mit ein.
Der Planentwurf liegt im genannten Zeitraum bei der Stadt Heilbronn, Technisches Rathaus, Cäcilienstr. 49, Foyer im Erdgeschoss zu folgenden Öffnungszeiten aus: montags bis mittwochs von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Bei der Pforte des Regierungspräsidiums Stuttgart in Stuttgart-Vaihingen, Ruppmannstr. 21, kann nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0711/904-11160 ein gedrucktes Exemplar abgeholt werden. Sowohl in Heilbronn als auch in Stuttgart ist aufgrund der aktuellen Corona-Lage ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Aufgrund der aktuellen Situation wird aufgrund der Corona-Pandemie darum gebeten, von der Möglichkeit, den Luftreinhalteplan im Internet einzusehen, Gebrauch zu machen: www.rp-stuttgart.de