Das Regierungspräsidium Stuttgart schreibt derzeit den Luftreinhalteplan für die Stadt Ludwigsburg aufgrund der gemessenen Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) zur Verbesserung der Luftqualität fort.
Der Planentwurf wird zur allgemeinen Einsichtnahme von Montag, 20. Mai, bis Mittwoch, 19. Juni 2019, bei der Stadt Ludwigsburg und beim Regierungspräsidium Stuttgart öffentlich ausgelegt. Schriftliche Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Ludwigsburg sind gegenüber dem Regierungspräsidium bis Mittwoch, 3. Juli 2019, möglich. Während dieses Zeitraums eingegangene Stellungnahmen fließen in die Entscheidung über den Plan mit ein.
Der Planentwurf enthält folgende Maßnahmen:
M 1 Einführung einer adaptiven Netzsteuerung
M 2 Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Friedrichstraße
M 3 Einsatz von Filtersäulen (Filter Cubes)
Nähere Informationen können dem Entwurf des Luftreinhalteplans entnommen werden. Dieser liegt im genannten Zeitraum bei der Stadt Ludwigsburg, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstr. 5, 71638 Ludwigsburg zu folgenden Öffnungszeiten aus:
Montag bis Mittwoch 8:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 17:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
Ebenfalls einzusehen ist der Planentwurf während der Dienstzeiten beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 54.1, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart (Vaihingen), Eingang B, 1. OG, Zimmer 1.073, sowie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter www.rp-stuttgart.de.
Anlage:
Bekanntmachungstext (PDF, 19 KB)
Pressemitteilung