Pressemitteilung

Luftreinhaltung: 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Ludwigsburg

Öffentliche Auslegung des Entwurfs von Montag, 7. Februar 2022, bis einschließlich Montag, 7. März 2022

Stellungnahmen bis einschließlich Montag, 21. März 2022, möglich

Straße mit Autos und Tempolimit 40

Das Regierungspräsidium Stuttgart schreibt derzeit den Luftreinhalteplan für die Stadt Ludwigsburg, aufgrund der gemessenen Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2), zur Verbesserung der Luftqualität fort.

Der Planentwurf zur 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Stuttgart – Teilplan Ludwigsburg – enthält folgende Maßnahmen:

M 1     Zuflussregulierung im Bereich der Schlossstraße
M 2     Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Schlossstraße
M 3     Einsatz von Filtersäulen, sogenannte Filter Cubes
M 4     Einführung von Busfahrstreifen
M 5     Parkraumbewirtschaftung

Nähere Informationen können dem Entwurf des Luftreinhalteplans entnommen werden.

Der Planentwurf wird zur allgemeinen Einsichtnahme von Montag, 7. Februar 2022,bis einschließlich Montag, 7. März 2022, bei der Stadt Ludwigsburg und beim Regierungspräsidium Stuttgart öffentlich ausgelegt. Bis einschließlichMontag,21. März 2022, kann gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart zum Luftreinhalteplan schriftlich an Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart-Vaihingen oder per E-Mail an luftreinhaltung@rps.bwl.de Stellung genommen werden. Während dieses Zeitraums eingegangene Stellungnahmen fließen in die Entscheidung über den Plan mit ein.

Im genannten Zeitraum kann der Planentwurf bei der Stadt Ludwigsburg, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstr. 5, 71638 Ludwigsburg nach telefonischer Terminvereinbarung unter 07141/910-2255 zu den folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden: dienstags 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags 8:00 Uhr bis 17:30 Uhr, freitags 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ebenfalls einzusehen ist der Planentwurf während der Dienstzeiten beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 54.1, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart-Vaihingen nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0711/904-15403 sowie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Über uns > Abteilungen > Abteilung 5 - Umwelt > Referat 54.1 - Industrie Schwerpunkt Luftreinhaltung > Luftreinhaltepläne.

Aufgrund der Corona-Pandemie wird darum gebeten, von der Möglichkeit, den Luftreinhalteplan im Internet einzusehen, Gebrauch zu machen. Vielen Dank.

Anlage:
Bekanntmachungstext (pdf, 282 KB)