Pressemitteilung

Luftreinhaltung: Erstellung eines Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt Stuttgart / 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans

​Das Regierungspräsidium Stuttgart schreibt derzeit für die Landeshauptstadt Stuttgart aufgrund der gemessenen Überschreitung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) zur Verbesserung der Luftqualität den Luftreinhalteplan fort. Der Planentwurf wird zur allgemeinen Einsichtnahme von Montag, 12. August 2019, bis einschließlich Mittwoch, 11. September 2019, bei der Landeshauptstadt Stuttgart und beim Regierungspräsidium Stuttgart öffentlich ausgelegt.

Schriftliche Stellungnahmen zum Luftreinhalteplan gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart sind bis zum Mittwoch, 25. September 2019, möglich. Während dieses Zeitraums eingegangene Stellungnahmen fließen in die Entscheidung über den Plan mit ein. Die 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden.

Die NO2-Werte sind aufgrund der bisher ergriffenen Maßnahmen sehr deutlich zurückgegangen. Die aktuellen Prognoserechnungen für 2019 und 2020 bestätigen diesen Trend. Da an einigen wenigen Hotspots der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid jedoch noch nicht unter dem maßgeblichen Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid von 40 µg/m³ liegt, wird eine vierte Fortschreibung des Luftreinhalteplans erforderlich. Streckenbezogene Verkehrsverbote werden dabei unumgänglich sein. Nur mit allen weiteren Anstrengungen und den weiteren vorgesehenen Maßnahmen kann das Ziel, diesen Grenzwert einzuhalten, erreicht werden. Dazu zählen auch die zügige Fortführung der nunmehr in Gang gekommenen Hardware-Nachrüstung sowie die Fortsetzung von Software-Nachrüstungen.

Der Planentwurf zur 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Stuttgart – Teilplan Stuttgart – enthält folgende Maßnahmen:

M1  
Ab dem 01.01.2020 gilt ein ganzjähriges Verkehrsverbot auf den Streckenzügen Am Neckartor (B14) von der ADAC-Kreuzung bis zur Kreuzung Heilmannstraße/Neckartor, Hauptstätter Straße vom Österreichischen Platz bis zum Marienplatz und Hohenheimer Straße/Neue Weinsteige von der Kreuzung Auf dem Haigst bis zum Charlottenplatz, Heilbronner Straße von der Kreuzung Kriegsbergstraße bis zur Kreuzung Wolframstraße für alle Pkw mit Dieselmotor unterhalb der Abgasnorm Euro 6.

M2
Auf allen Vorbehaltsstraßen im Talkessel Stuttgart wird beginnend ab 01.01.2020 eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 40 km/h vorgenommen, soweit diese noch nicht umgesetzt wurde.

M3
Die Landesregierung finanziert die Errichtung und den Betrieb weiterer Filtersäulen im Jahr 2019 in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Mann+Hummel GmbH.

M4
Das Parkraummanagement der Landeshauptstadt Stuttgart wird ab 01.01.2020 weiter ausgebaut. Die Stufe 5 umfasst Teile des Stuttgarter Nordens sowie Teile von Bad Cannstatt, Untertürkheim und Vaihingen.
Ergänzend wird eine zeitliche Ausdehnung des Parkraummanagements auf die Nachtstunden zwischen 22 Uhr und 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig vorgeschlagen.

M5
Auf der B27 von der Anschlussstelle der BAB A 8 (Echterdinger Ei) bis zum Ortsschild von Stuttgart-Degerloch wird unverzüglich die zulässige Höchstgeschwindigkeit dauerhaft auf 80 km/h begrenzt.


Nähere Informationen können dem Entwurf der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans, der ab kommenden Montag ausliegt, entnommen werden. Der Planentwurf liegt im zuvor genannten Zeitraum während der Öffnungszeiten bei der Landeshauptstadt Stuttgart, Infothek im Rathaus, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart, aus.

Ebenfalls einzusehen ist der Planentwurf während der Dienstzeiten beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 54.1, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart (Vaihingen), Eingang B, 1. OG, Zimmer 1.073, sowie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart.


Anlage:
Messwerte/Prognosewerte (PDF, 33 KB)
Bekanntmachungstext August 2019 (PDF, 19 KB)