Pressemitteilung

Luftreinhaltung in Esslingen: Land und Stadt arbeiten gemeinsam für bessere Luft in Esslingen a. N.

​Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat im Frühjahr 2020 die endgültigen Werte der im Jahr 2019 gemessenen Luftschadstoffe veröffentlicht. Der NO2-Jahresmittelwert für das Jahr 2019 betrug in Esslingen a. N. 39 µg/m³ an der Messstelle Grabbrunnenstraße und 35 µg/m³ an der Messstelle in der Schorndorfer Straße. Somit wurde der gesetzlich festgelegte Grenzwert von 40 µg/m³ in Esslingen a. N. im Jahr 2019 eingehalten. Die Aufstellung eines Luftreinhalteplanes ist daher nicht mehr erforderlich.

„Wir wollen, dass in Esslingen langfristig die Grenzwerte eingehalten werden“, betonte Regierungspräsident Wolfgang Reimer, dessen Behörde für die Luftreinhaltung und Luftreinhaltepläne im Stuttgarter Regierungspräsidium zuständig ist. Reimer erklärte gleichzeitig, dass es um mehr als die Einhaltung der Grenzwerte ginge: „Wir wollen saubere Luft für die Bürgerinnen und Bürger.“ Das Regierungspräsidium Stuttgart hat daher in einem Luftreinhaltepapier die gemeinsamen Bemühungen mit der Stadt für saubere Luft und die hierfür ergriffenen Maßnahmen dokumentiert. Bei den Messungen der PM10-Immissionskonzentration wurden seit Messbeginn keine Grenzwertüberschreitungen ermittelt. Aus diesem Grund wurden Anfang 2020 die Messungen für Feinstaub in Esslingen eingestellt.

Es werden Maßnahmen derzeit und künftig umgesetzt, die den Straßenverkehr optimieren und den ÖPNV stärken. Des Weiteren wurden Maßnahmen für den Radverkehr und für weitere Bereiche ergriffen. „Saubere Luft ist ein hohes Gut und die Einhaltung der NO2-Grenzwerte daher von großer Bedeutung für die Stadt Esslingen“, so Oberbürgermeister Dr. Jürgen Zieger. „Um diesen Erfolg zu verstetigen, legen wir bei unseren Maßnahmen einen deutlichen Schwerpunkt auf das Ziel, den Anteil des ÖPNV, des Radverkehrs und des Fußgängerverkehrs bei der Mobilität deutlich zu steigern“, so OB Zieger. Diese Bemühungen sollen dazu führen, dass die Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid NO2 auch künftig gesichert ist.

Im Einzelnen können die ergriffenen Maßnahmen dem Luftreinhaltepapier „Maßnahmen zur Minderung der Stickstoffdioxidbelastung“ entnommen werden.