Pressemitteilung

Luftreinhaltung: Umweltzonen in Heidenheim, Heilbronn, Herrenberg sowie Leonberg und Hemmingen (regionale Umweltzone Leonberg/Hemmingen und Umgebung) sollen aufgehoben werden

Planentwurf wird von Montag, 2. Oktober 2023, bis einschließlich Donnerstag, 2. November 2023, öffentlich ausgelegt | Stellungnahmen zum Planentwurf bis einschließlich Donnerstag, 16. November 2023, möglich

Laptop mit Schriftzug Luftreinhaltung und Paragraphenzeichen

Laptop mit Schriftzug Luftreinhaltung und Paragraphenzeichen

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) beabsichtigt, den Luftreinhalteplan für den Regierungsbezirk Stuttgart – Teilpläne Leonberg, Heilbronn, Herrenberg, Heidenheim und Hemmingen – fortzuschreiben und die Ausweisung der dortigen grünen Umweltzonen aufzuheben.

Die Luftqualität hat sich in den vergangenen Jahren aufgrund der Umweltzonen und weiterer ergriffener Maßnahmen in diesen Kommunen erfreulich verbessert. So liegen die gemessenen Konzentrationen von Stickstoffdioxid mittlerweile deutlich unterhalb des Grenzwertes für den Jahresmittelwert von 40 µg/m³. Die Grenzwerte für Feinstaub PM10 werden flächendeckend in Baden-Württemberg bereits seit dem Jahr 2018 eingehalten. Auf Grundlage eines Gutachtens der Landesanstalt Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) ist nachgewiesen, dass es mit der Aufhebung dieser Umweltzonen zu keinen erneuten Grenzwertüberschreitungen kommen wird. Das Gutachten ist Teil des Planentwurfs und ist darin als Anlage enthalten.

In Städten und Kommunen, in denen die Schadstoffkonzentrationen dauerhaft deutlich unter dem Grenzwert liegen, ist das Land rechtlich verpflichtet, die Umweltzonen mit Fortschreibung der Luftreinhaltpläne 2023 aufzuheben.

Der Planentwurf zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Stuttgart enthält die Aufhebung der grünen Umweltzonen in den Städten Leonberg, Heilbronn, Herrenberg, Heidenheim sowie der Gemeinde Hemmingenzum Montag, 1. Januar 2024. Die bestehende Geschwindigkeitsreduzierung im Stadtgebiet Heilbronn von 50 km/h auf 40 km/h aus Gründen der Luftreinhaltung muss ebenfalls aufgehoben werden, soll aber aus Lärmschutzgründen weiter bestehen bleiben. Das Lkw-Durchfahrtsverbot im Bereich Leonberg bleibt unverändert bestehen. Nähere Informationen können dem Entwurf des Luftreinhalteplans entnommen werden.

Der Planentwurf wird zur allgemeinen Einsichtnahme von Montag, 2. Oktober 2023, bis einschließlich Donnerstag, 2. November 2023, beim Regierungspräsidium Stuttgart Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart-Vaihingen, Referat 54.1, öffentlich ausgelegt. Im genannten Zeitraum kann der Plan hier persönlich eingesehen werden.

Außerdem kann der Planentwurf auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter www.rp-stuttgart.de > Über uns > Abteilungen > Abteilung 5 > Referat 54.1 > Luftreinhaltepläne abgerufen werden.

Bis einschließlichDonnerstag, 16. November 2023,kann gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart zum Luftreinhalteplanentwurf schriftlich an das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 54.1, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart oder per E-Mail an luftreinhaltung@rps.bwl.de Stellung genommen werden. Während dieses Zeitraums eingegangene Stellungnahmen fließen in die Entscheidung über den Plan mit ein.

Hintergrundinformationen:

Die Umweltzonen wurden als Teil eines Maßnahmenbündels eingeführt, um die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid einzuhalten. Diese Maßnahmen müssen solange beibehalten werden, bis die Schadstoffkonzentrationen so niedrig sind, dass auch bei deren Aufhebung die Grenzwerte sicher eingehalten werden.

Bei einer sicheren Einhaltung der Grenzwerte über einen Zeitraum von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Jahren wird eine Überprüfung der Umweltzone vorgenommen. Umweltzonen können aufgehoben werden, wenn gewährleistet ist, dass die Grenzwerte für die Luftschadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid sicher eingehalten werden können, auch wenn die bisher noch „ausgesperrten“ Fahrzeuge wieder fahren dürften. Dies betrifft bei der Umweltzone nur Fahrzeuge, die keine grüne Plakette erhalten haben. Sie machen inzwischen einen nur noch sehr kleinen und vernachlässigbaren Teil der Fahrzeugflotte aus.

Das RPS folgt mit der Aufhebung der grünen Umweltzonen in den entsprechenden Kommunen den Vorgaben des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg, das auf die Verbesserung der Luftqualität im ganzen Land reagierte und die Voraussetzungen für die Aufhebung von Umweltzonen festgelegt hatte (vgl. VM-Pressemitteilung vom 17. Februar 2022). Die in Stuttgart und in Ludwigsburg geltenden Verkehrsverbote sind weiter erforderlich, um Grenzwerte sicher einhalten zu können.

Anlage:

Bekanntmachungstext (pdf, 118 KB)