Aktuelle Meldung

Mit Kurs auf nachhaltige Mobilität im kommunalen Straßenbau

Insgesamt 85 neue Maßnahmen wurden ins Förderprogramm 2023 zum kommunalen Straßenbau (LGVFG-KStB) aufgenommen. Brückensanierungen und verkehrsberuhigte Ortsmitten stehen im Vordergrund.

Leere Notizzettel auf Holzwand gepinnt

Das Förderprogramm zum Kommunalen Straßenbau im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG-KStB) wird jährlich im Frühjahr fortgeschrieben. Ins Programm 2023 wurden 85 neue Maßnahmen mit einem vorgesehenen Fördervolumen von 80,3 Millionen Euro aufgenommen. Damit werden Gesamtinvestitionen in die kommunale Straßeninfrastruktur in Baden-Württemberg von rund 174,6 Millionen Euro angestoßen. Der inhaltliche Schwerpunkt des diesjährigen Programms liegt auf der Sanierung von Brücken und dem Umbau zu lebendigen und verkehrsberuhigten Ortmitten.

Unterstützung für die Kommunen

Das Land unterstützt die Kommunen mit der Infrastrukturförderung bei den Herausforderungen im kommunalen Straßenbau. Verkehrsminister Hermann sagte dazu: „Auch im Bereich des kommunalen Straßenbaus sind wir selbstverständlich den Klimazielen verpflichtet. Deshalb ist es so wichtig und richtig, dass sich dies auch in der inhaltlichen Schwerpunktsetzung der Kommunen bei den Anträgen auf Förderung widerspiegelt. Im Programm für dieses Jahr sind viele Brückensanierungen neu aufgenommen und es zeichnet sich ab, dass die Kommunen zusehends auf eine Umgestaltung ihrer Ortsdurchfahrten zu lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitten setzen.“ Der Verkehrsminister weiter: „Wir erwarten in den kommenden Jahren noch mehr Anträge in diesen Bereichen. Denn viele Brücken müssen dringend saniert werden. Und die Bürgerinnen und Bürger wollen mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Ortsmitte.“

Die Bandbreite ist groß

Das LGVFG -Programm zum kommunalen Straßenbau enthält eine große Bandbreite unterschiedlicher Fördertatbestände. Neben der Förderung von Brückensanierungen und Ortsmitten können Kommunen Mittel für zahlreiche weitere Maßnahmen abrufen. Dazu zählen neben Netzergänzungen im Straßennetz auch Maßnahmen, die dem Lärmschutz oder der Luftreinhaltung dienen. Relativ neue Schwerpunkte sind die Vernetzung verschiedener Mobilitätsformen sowie der Ausbau von Ladeinfrastruktur. Die ebenfalls förderfähigen E-Quartiershubs verbinden beides miteinander: Diese Quartiersgaragen schaffen Ladeinfrastruktur für Menschen ohne eigene Garage. Zugleich tragen sie dazu bei, dass weniger Autos an der Straße parken und so die Lebensqualität in dicht bebauten Stadtquartieren verbessert wird. Ebenfalls förderfähig sind die Wiedervernetzung von Lebensräumen sowie Verkehrsleitsysteme.

Seit diesem Jahr werden bestimmte Neubaumaßnahmen, darunter Ortsumfahrungen, im kommunalen Straßenbau einem „Klimacheck“ unterzogen, der Emissionen aus dem Fahrbetrieb (anhand der Fahrleistung) und die Lebenszyklus-Emissionen der Infrastruktur in Rechnung stellt. Ausschließlich Maßnahmen, die diesen Klimacheck bestanden haben, sollen zur Förderung vorgeschlagen werden.

Der Hintergrund

Mit dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz unterstützt das Land Baden-Württemberg seine Landkreise, Städte und Gemeinden beim Bau, Aus- und Umbau ihrer Verkehrsinfrastruktur. Der Programmbereich Kommunaler Straßenbau ist eine der drei Säulen der LGVFG-Förderung – neben dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und dem Rad- und Fußverkehr (RuF).

Das LGVFG ist ein zentrales Förderinstrument für eine zukunftsfähige kommunale Verkehrsinfrastruktur im Land. Mit dessen Novellierung im Jahr 2020 wurden die Fördermittel verdoppelt und die Fördermöglichkeiten erweitert. Landkreise, Städte und Kommunen erhalten für den Bau grundsätzlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert. Bei besonders klimafreundlichen Vorhaben oder Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit beträgt die Förderung bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten.

Das Programm wird jährlich vom Verkehrsministeriums aufgrund von Vorschlägen der Regierungspräsidien fortgeschrieben. Die Programmanmeldung für den KStB läuft in der Regel bis 31. Oktober. Weitere neue Maßnahmen können auch im Laufe des Jahres ins Programm aufgenommen werden. Die Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm verschafft den Kommunen Planungssicherheit. Sie ermöglicht ihnen in einem zweiten Schritt dann die Antragsstellung auf die konkrete Förderung der Maßnahme. Mit dem Förderbescheid können die geplanten kommunalen Projekte dann umgesetzt werden.

Anlagen:
Neuaufnahmen Regierungspräsidium Stuttgart (pdf, 136 KB)
Neuaufnahmen Regierungspräsidium Tübingen (pdf, 104 KB)
Neuaufnahmen Regierungspräsidium Freiburg (pdf, 108 KB)
Neuaufnahmen Regierungspräsidium Karlsruhe (pdf, 105 KB)

Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg