Aktuelle Meldung

Mobilitätspakt Aalen - Heidenheim: Werkstattgespräch am 25. April 2024

3000 Bürgerinnen und Bürger erhalten Schreiben im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung

Verschieden große Sprechblasen mit Autos, Bussen, Zügen, Fahrrädern, Menschen, über einer befahrenen Straße

Der Mobilitätspakt Heidenheim - Aalen wurde 2020 als vierter von mittlerweile sechs Mobilitätspakten in Baden-Württemberg ins Leben gerufen. Durch die Zusammenarbeit von unterschiedlichen Akteuren bietet der Mobilitätspakt in einer Wirtschaftsregion eine Plattform, um gemeinsam nachhaltige, moderne und zukunftsorientierte Mobilitäts- und Verkehrslösungen zu erarbeiten. Ziel der Mobilitätspakte ist die Verbesserung der öffentlichen Mobilität, des Rad- und Fußverkehrs, der Straßeninfrastruktur und des behördlichen und betrieblichen Mobilitätsmanagements.

Nach einem ersten Werkstattgespräch am 27. Oktober 2021 soll am 25. April 2024 ein weiteres Werkstattgespräch zur Einbindung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Gegenstand dieses Werkstattgesprächs ist die Mobilität in der Tallage Oberkochen/Königsbronn. Der Fokus liegt auf der Anbindung und Erreichbarkeit der (zum Teil geplanten) Gewerbegebiete unter Betrachtung aller Verkehrsträger. Innerhalb dieses Untersuchungsraums werden durch die Ideen und die Expertise der Teilnehmenden Verbesserungsvorschläge und -möglichkeiten gesammelt. Neben Mitgliedern des Mobilitätspakts, Fachleuten, Pendelnden sowie Mitgliedern aus Organisationen, Unternehmen, Vereinen und Initiativen aus dem Bereich Mobilität und Verkehr sollen auch zufällig ausgewählte Einwohnerinnen und Einwohner aktiv beteiligt werden. Für die Bürgerbeteiligung werden in den kommenden Wochen per Zufallsprinzip etwa 3.000 Personen angeschrieben und 20 Personen in einem auf Kriterien basierten Losverfahren ausgewählt.

Der Kontakt erfolgt auf Basis des Dialogischen-Bürgerbeteiligungs-Gesetzes (DBG). Die Personen werden schriftlich kontaktiert, über das Vorhaben und den Prozess informiert und zu ihrer Bereitschaft zur Mitgestaltung befragt. Die Teilnahme ist freiwillig, es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme in dem geplanten Beteiligungsgremium.