Pressemitteilung

Mögliches Absetzgelände der Bundeswehr: Scopingtermin in Nagold / Regierungspräsidium Stuttgart diskutiert mögliche Umweltbelange mit beteiligten Behörden und Verbänden

Am 27. Februar 2019 hat das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) in Amtshilfe für das Luftfahrtamt der Bundeswehr den Scopingtermin in Nagold zum geplanten Absetzgelände der Kommando Spezialkräfte (KSK) in Haiterbach durchgeführt. 

Der Scopingtermin verlief in einer sehr konstruktiven und zielgerichteten Atmosphäre. Insbesondere beim sogenannten Schutzgut Lärm wurde unter den eingeladenen Gruppen zum Teil kontrovers diskutiert. „Das Regierungspräsidium dankt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihre Beiträge zur Diskussion. Mancher Beitrag war emotional, jedoch stets konstruktiv. Es wurde deutlich, wie sehr das geplante Vorhaben die Bürgerinnen und Bürger vor Ort bewegt. Dennoch wurde das Ziel des Termins, die betroffenen Umweltbelange in den Fokus zu rücken und so später die Umweltauswirkungen möglichst gering zu halten, nie aus den Augen verloren“, äußerte sich die Verhandlungsführung des RPS am Ende der Veranstaltung. Die Verhandlungsleitung konnte am Ende der Sitzung etliche Punkte aufnehmen, die für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wichtig sein werden.

Beim Scopingtermin wurde unter Leitung des RPS als Landesluftfahrtbehörde die Umweltbelange diskutiert, die bei einer weiteren Planung dieses Vorhabens zu berücksichtigen sind. Neben den Antragstellern und dem Luftfahrtamt der Bundeswehr als Genehmigungsbehörde nahmen an diesem Termin auch zahlreiche Träger öffentlicher Belange teil. Diese brachten ihre Kenntnisse und Erkenntnisse der Umweltbelange und Auswirkungen dieser Maßnahme ein. Das RPS hatte sich dazu entschieden, neben den Trägern öffentliche Belange auch Dritte zu laden. Diese Dritten waren der Flugsportverein Nagold als derzeitiger Nutzer des Geländes, die Bürgerinitiative „Haiterbach gegen Fluglärm“ sowie die Bürgerbegleitgruppen in Haiterbach und Nagold. Der Termin war öffentlich.

Neben den temporären Beeinträchtigungen durch das Begradigen der Grasfläche während der Baumaßnahme, die auf die lokale Flora und Fauna ausstrahlen, wurde erwartungsgemäß der Fluglärm durch den späteren Flugbetrieb als Hauptbeeinträchtigung diskutiert. Hierzu wird der Antragsteller die erforderlichen Lärmgutachten erstellen lassen.

Die jetzt festgestellten Erkenntnisse nimmt das Luftfahrtamt der Bundeswehr als Genehmigungsbehörde mit und wird aufgrund dieser Erkenntnisse den Vorhabenträgern aufgeben, welche Punkte für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) des geplanten Absetzgeländes und den anschließenden UVP-Bericht zu beachten sind. So kann sichergestellt werden, dass sämtliche relevante Umweltfragen behandelt werden und die Umweltauswirkungen bei Realisierung des Projekts so klein wie möglich gehalten werden können. 

Neben den obigen am Termin beteiligten Gruppen und eingeladenen Träger öffentlicher Belange fand diese Veranstaltung einen großen Anklang. Es nahmen rund 80 interessierte Bürgerinnen und Bürger teil. Dies zeige einmal mehr, wie wichtig es für die Bürgerinnen und Bürger sei hier vor Ort informiert zu werden, so die Verhandlungsführung des RPS. 

Im heutigen Termin ging es nicht um die Entscheidung für oder gegen ein Absetzgelände der Bundeswehr in Haiterbach, sondern lediglich darum, welche Umweltauswirkungen des möglichen Vorhabens vorab zu untersuchen sind. Andere Fragen werden im späteren Genehmigungsverfahren thematisiert werden. Das Genehmigungsverfahren wird vom Luftfahrtamt der Bundeswehr erst eingeleitet werden, wenn von Vorhabenträgerseite ein entsprechender Antrag gestellt worden ist. Wann dies der Fall sein wird, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Zunächst werden jetzt die Umweltauswirkungen untersucht. 

Hintergrundinformationen: 

Am 27. Februar 2019 hat die Landesluftfahrtbehörde im RPS beteiligte Behörden und Dritte zu einem sogenannten Scopingtermin nach Nagold eingeladen. Bei einem Scopingtermin sollen die Umweltbelange diskutiert werden, die sich aus einer möglichen Realisierung des Bundeswehr Absetzgeländes in Haiterbach (Landkreis Calw) ergeben. 

Das RPS hat hierbei neben den Trägern öffentlicher Belange (kurz TÖBs - beispielsweise die Gemeinden Haiterbach und Nagold, der Landkreis Calw oder die Umweltverbände) auch die in Haiterbach und Nagold aktiven Bürgerbegleitgruppen, den Flugsportverein Nagold e. V. sowie die Bürgerinitiative „Haiterbach gegen Fluglärm“ mit jeweils zwei Vertretern eingeladen. Davon versprach sich das RPS, dass Umweltbelange, die diesen Gruppen bekannt sind, in das Scopingverfahren eingebracht werden können. Dies ist auch so eingetroffen. Das Regierungspräsidium sieht in der Beteiligung der Bürgergruppen eine Bereicherung des Verfahrens.

Über die Rolle des Regierungspräsidiums Stuttgart:
Das RPS ist als Landesluftfahrtbehörde für zivile Flugplätze in Baden-Württemberg zentral zuständig. Auch das Segelfluggelände von Haiterbach wird vom RPS betreut. 

Die Bundeswehr plant, auf dem Segelfluggelände in Haiterbach ein neues Absetzgelände für das Kommando Spezialkräfte zu errichten und den Segelflugplatz umzugestalten. Hierfür ist ein luftrechtliches Genehmigungsverfahren notwendig. Dieses Genehmigungsverfahren wird von einer militärischen Behörde, dem Luftfahrtamt der Bundeswehr durchgeführt. 

Für den Scopingtermin hat das Luftfahrtamt der Bundeswehr das RPS als ortsnahe Behörde darum gebeten, in Amtshilfe den Termin vor Ort durchzuführen. Über die luftrechtliche Genehmigung entscheiden wird aber letztlich das Luftfahrtamt der Bundeswehr. Das RPS sammelt im Scopingtermin die Umweltinformationen der ver-schiedenen Behörden, Verbände und Gruppen und gibt diese an das Luftfahrtamt der Bundeswehr weiter. Dieses entscheidet dann über den weiteren Verfahrensfortgang und die Frage, ob das Absetzgelände in Haiterbach entstehen wird.