Pressemitteilung

Mögliches Absetzgelände der Bundeswehr: Scopingtermin in Nagold

​Am 27. Februar 2019 lädt die Landesluftfahrtbehörde im Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) beteiligte Behörden und Dritte zu einem sogenannten Scopingtermin nach Nagold ein. Dabei sollen die Umweltbelange diskutiert werden, die sich aus einer möglichen Realisierung des Bundeswehr-Absetzgeländes in Haiterbach (Landkreis Calw) ergeben.

Das RPS wird hierbei neben den Trägern öffentlicher Belange (kurz TÖBs – beispielsweise die Gemeinden Haiterbach und Nagold, der Landkreis Calw oder die Umweltverbände) auch die in Haiterbach und Nagold aktiven Bürgerbegleitgruppen, den Flugsportverein Nagold e. V. sowie die Bürgerinitiative „Haiterbach gegen Fluglärm“ mit jeweils zwei Vertretern einladen. Davon erwartet sich das RPS, dass Umweltbelange, die diesen Gruppen bekannt sind, in das Scopingverfahren eingebracht werden können.

Der Scoping-Termin findet am 27. Februar 2019 um 10 Uhr in der Stadthalle Nagold statt. Der Termin ist öffentlich. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich. Das RPS weist darauf hin, dass Wortbeiträge aus dem Publikum nicht vorgesehen sind, da es sich um ein Fachgespräch handelt, bei dem einzig die eingeladenen Teilnehmer zu Wort kommen. Für das Umweltverfahren wichtige Informationen aus der Bevölkerung werden dabei von den Umweltverbänden und den eingeladenen Bürgergruppen in das Verfahren eingebracht.

Ergänzende Informationen für die Presse:

Über die Rolle des Regierungspräsidiums Stuttgart
Das RPS ist als Landesluftfahrtbehörde für zivile Flugplätze in Baden-Württemberg zentral zuständig. Auch das Segelfluggelände von Haiterbach wird vom RPS betreut.

Die Bundeswehr plant, auf dem Segelfluggelände in Haiterbach ein neues Absetzgelände für das Kommando Spezialkräfte zu errichten und den Segelflugplatz umzugestalten. Hierfür ist ein luftrechtliches Genehmigungsverfahren notwendig. Dieses Genehmigungsverfahren wird von einer militärischen Behörde, dem Luftfahrtamt der Bundeswehr durchgeführt. Es gilt das Luftverkehrsgesetz des Bundes, das für militärische Flugplätze Sonderregelungen vorsieht.

Für den Scoping-Termin hat das Luftfahrtamt der Bundeswehr das Regierungspräsidium Stuttgart als ortsnahe Behörde darum gebeten, in Amtshilfe den Termin vor Ort durchzuführen. Über das luftrechtlichen Genehmigungsverfahren entscheiden wird aber letztlich das Luftfahrtamt der Bundeswehr. Das RPS sammelt im Termin die Umwelt-Informationen der verschiedenen Behörden, Verbände und Gruppen und gibt diese an das Luftfahrtamt der Bundeswehr weiter. Dieses entscheidet dann über den weiteren Verfahrensfortgang und die Frage, ob das Absetzgelände in Haiterbach entstehen wird.

Worum geht es im Scoping-Termin?
Einem luftrechtlichen Genehmigungsverfahren vorgeschaltet ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Dabei muss der Vorhabenträger prüfen, welche Auswirkungen sein geplantes Vorhaben auf die Umwelt am Standort haben wird.
Hierzu wird in einem ersten Schritt das sogenannte Scoping durchgeführt. Dabei beraten die Behörden und Umweltverbände den Vorhabenträger, welche Untersuchungen dieser durchführen muss, um die Umweltverträglichkeitsprüfung richtig zu machen.

Warum werden die Bürgergruppen eingeladen?
Über das Fachwissen der Behörden und Verbände hinaus sollen auch die Informationen der Bürgergruppen über die Umwelt am Segelflugplatz Haiterbach für die Umweltverträglichkeitsprüfung nutzbar gemacht werden. Insbesondere sollen so Hinweise aus der Bevölkerung die Umwelt betreffend Eingang in das Verfahren finden. Daher wird den Bürgergruppen so die Möglichkeit gegeben, sich im Scoping-Termin aktiv einzubringen.

Das RPS betont, dass es im Scoping-Termin nur um die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens geht. Um die Grundsatzentscheidung für das Vorhaben als solches geht es im Scoping-Termin ebenso wenig wie um die richtige Standortauswahl.