Pressemitteilung

Naturschutzgebiet Eichenhain (Stuttgart-Sillenbuch) / Weitere Maßnahmen zum Schutz des Gebietes werden umgesetzt

​Im Naturschutzgebiet Eichenhain in Stuttgart-Sillenbuch gibt es große Bestände an Magerrasen und jahrhundertealte Eichen. Dies sind wertvolle Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten, die so einzigartig im Stuttgarter Raum sind. Ihr Erhalt leistet einen wichtigen Beitrag gegen das voranschreitende Artensterben. Die Auswirkungen der unzureichenden Beweidung und der vermehrten Freizeitnutzung in den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass das Gebiet stärker geschützt werden muss. Mittlerweile wird der Eichenhain wieder regelmäßig beweidet. Das Regierungspräsidium Stuttgart und die Landeshauptstadt Stuttgart setzen außerdem die folgenden weiteren Maßnahmen zur Besucherlenkung um.

In den kommenden Wochen werden natürliche Barrieren – insbesondere entlang des Hauptweges – geschaffen, die künftig die Besucherinnen und Besucher leiten. Hierzu werden Holzstämme, die im Gebiet bei Gehölzarbeiten im vergangenen Winter angefallen sind, entlang der Wege verlegt. In einigen anderen Naturschutzgebieten wird diese Maßnahme bereits erfolgreich angewandt. Auf diese Weise kann sich die Vegetation der Trampelpfade wieder regenerieren, ebenso wie die sensiblen Magerrasenbereiche. Hintergrund ist, dass viele der wertvollen und seltenen Pflanzen des Magerrasens sehr empfindlich auf Tritt reagieren. Sie können sich dann nicht mehr gegen weitverbreitete und weniger empfindliche Pflanzen behaupten und verschwinden. Des Weiteren soll damit der Eintrag von Nähr- und Schadstoffen durch Abfälle vermieden werden. Dieser wird beim Verlassen der Wege auch in entlegene Bereiche des Gebietes getragen und beeinträchtigt den wertvollen Pflanzen- und Tierbestand zusätzlich.

Aus diesem Grund wurden in der vergangenen Woche bereits einige Sitzbänke versetzt, damit diese von den Spaziergängerinnen und Spaziergängern über die vorhandenen Wege besser erreicht werden können. Außerdem wurde Ende vergangener Woche eine zusätzliche Beschilderung zur Information über die Schutzvorschriften innerhalb des Gebietes angebracht.

Um die schutzwürdigen Lebensräume und die Schönheit des Gebiets zu erhalten, braucht es einen Beitrag der Besucherinnen und Besucher für den Naturschutz. Dazu gehört, die Wege nicht zu verlassen, zum Verweilen nur die aufgestellten Bänke zu nutzen, nicht außerhalb des Hauptweges Fahrrad zu fahren, Hunde an die Leine zu nehmen sowie Hundekot und Abfälle in den hierfür bereitgestellten Behältern zu entsorgen. So kann jede und jeder einen Beitrag gegen das Insektensterben und den Artenschwund leisten. In Naturschutzgebieten gelten strengere Vorgaben als für andere Grünbereiche. Besucherinnen und Besucher sollten sich deshalb über die geltenden Verhaltensregeln im Naturschutzgebiet informieren und diese einhalten.

Hintergrundinformation:

Das Naturschutzgebiet Eichenhain wurde bereits 1947 erstmalig unter Naturschutz gestellt. Die Kategorie „Naturschutzgebiet“ zählt zu den höchsten Schutzkategorien im deutschen Naturschutzrecht. Sie zeichnet besonders wertgebende Flächen im Naturhaushalt aus. Naturschutzgebiete sind oft die letzten Rückzugsgebiete seltener Arten, so dass der Schutz ihrer Lebensräume dort von herausragender Bedeutung ist.

Die geplante Besucherlenkung steht im Zusammenhang mit weiteren Maßnahmen, die in den letzten Jahren bereits im Gebiet umgesetzt worden sind. So zeigen die Rücknahme von wild aufkommenden Gehölzen und die Etablierung einer regelmäßigen Beweidung bereits erkennbare positive Wirkungen.

Das Regierungspräsidium ist als höhere Naturschutzbehörde dafür zuständig, Maßnahmen zur Pflege und zum Schutz der vorkommenden Tiere und Pflanzen innerhalb des Naturschutzgebietes zu planen. Die Landeshauptstadt Stuttgart ist Flächeneigentümerin des Gebietes. Darüber hinaus ist sie als untere Naturschutzbehörde auch dafür zuständig, Maßnahmen innerhalb des Gebietes umzusetzen. Die untere Naturschutzbehörde wird dabei durch das städtische Ordnungsamt unterstützt. Dieses kontrolliert, ob die für das Naturschutzgebiet geltenden Vorschriften eingehalten werden und verhängt Bußgelder bei Verstößen, wie zum Beispiel dem Abhalten eines Picknicks auf den Wiesenflächen.