Pressemitteilung

Netzbooster Kupferzell (Hohenlohekreis)

Regierungspräsidium Stuttgart erlässt Planfeststellungsbeschluss

Hochspannungsleitung

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am 20. März 2024 den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb einer Batterie-Großspeicheranlage (sogenannter Netzbooster) in Kupferzell erlassen. Der Netzbooster kann im Falle einer Netzengpasssituation eine Wirkleistung von 250 MW über eine Stunde bereitstellen und so das Stromnetz entlasten. Die Anlage wird östlich angrenzend an das bereits bestehende Umspannwerk Kupferzell errichtet und an die dort zusammenlaufenden Höchstspannungsleitungen der 380-kV-Netzebene angebunden. Durch den Einsatz des Netzboosters wird die Höherauslastung des Übertragungsnetzes ermöglicht und der Bedarf an Redispatchmaßnahmen reduziert.

Die jetzt genehmigte Planung der TransnetBW GmbH umfasst die für den sicheren Betrieb notwendigen Anlagenbestandteile, die erforderliche Infrastruktur sowie Maßnahmen an bestehenden Anlagen des Umspannwerks zur Anbindung des Netzboosters an die Höchstspannungsleitungen. Dazu gehören neben den Batterien, Transformatoren, Schaltanlagen und Wechselrichtern sowie dem Betriebsgebäude insbesondere auch die Baustelleneinrichtungsflächen, Zuwegungen, Kabelanbindungen sowie Entwässerungs- und Löschwasseranlagen.

Um Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden und zu minimieren beziehungsweise zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören beispielsweise Maßnahmen zum Schutz gegen Bodenverdichtungen, die Rekultivierung bauzeitlich beanspruchter Flächen oder die Anpflanzung einer Feldhecke.
Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden auf der Internetseite des Regierungspräsidiums unter „Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse“ im Zeitraum von Mittwoch, 3. April 2024 bis einschließlich Dienstag, 16. April 2024, veröffentlicht. Die Bekanntmachung hierzu erfolgt in der Hohenloher Zeitung und im Haller Tagblatt. Der Bekanntmachungstext kann außerdem auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart in der Rubrik „Service“ unter „Bekanntmachungen“ abgerufen werden.

Das Regierungspräsidium Stuttgart weist ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund aktueller Gesetzesänderungen keine individuelle Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses an Personen, die Einwendungen erhoben haben, erfolgt. Nach Ablauf von zwei Wochen seit der Zugänglichmachung auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, als bekanntgegeben.

Bekanntmachung (pdf, 127 KB)