Pressemitteilung

Neubau eines Regenklärbeckens und eines Regenrückhaltebeckens Lachengraben im Streckenabschnitt A 81 zwischen den Anschlussstellen Zuffenhausen und Feuerbach

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau eines Regenklärbeckens und eines Regenrückhaltebeckens Lachengraben für den Streckenabschnitt A 81 zwischen den Anschlussstellen (AS) Zuffenhausen und Feuerbach erlassen. Vorhabenträgerin ist die Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch die Abteilung Straßenwesen und Verkehr des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Der Bau des Regenklärbeckens und des Regenrückhaltebeckens dient der Entwässerung der A 81 im genannten Streckenabschnitt. Das Straßenoberflächenwasser wird derzeit über Entwässerungsleitungen auf der Ostseite der A 81 in den Lachengraben abgeleitet und soll künftig über das Regenklärbecken und das Regenrückhaltebecken an den Vorfluter abgegeben werden.

Die Becken befinden sich östlich der A 81 und ca. 30 m nördlich des Lachengrabens auf derzeit landwirtschaftlich genutzter Fläche. Das Regenrückhaltebecken wird als Erdbecken, das Regenklärbecken als Betonbecken ausgeführt.

Die Bauzeit beträgt ca. 12 Monate.

Im Planfeststellungsbeschluss wurden die Einwendung eines Betroffenen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange abgewogen. Die Einwendung wandte sich insbesondere gegen die Lage der Becken.

Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in der Zeit von 11. bis einschließlich 25. September 2017 bei der Stadtverwaltung Ditzingen zur Einsicht ausgelegt. Zeit und Ort der Auslegung werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Darüber hinaus können der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen mit Beginn der Auslegung auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse eingesehen werden. Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter „Bekanntmachungen“ abrufbar.