Pressemitteilung

Neue Abteilung im Regierungspräsidium Stuttgart: „Landesversorgungsamt und Gesundheit“ | Regierungspräsident Wolfgang Reimer: „Mit unserer neuen Abteilung sind wir breit und gut aufgestellt – zum Wohl kranker und schwerbehinderter Menschen“

Neue Abteilung umfasst auch Landesprüfungsamt und Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe sowie Arbeitsmedizin

Hand ordnet Holzwürfel, auf denen Gesundheitssymbole abgebildet sind

Die Corona-Pandemie hat in den Jahren 2020 und 2021 die Behörden im Land stark beschäftigt – so auch das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg, wo unter anderem täglich alle Zahlen aus dem Land zusammenlaufen. Das Landesgesundheitsamt (LGA) als fachliche Leitstelle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und Bindeglied zwischen Gesundheitsbehörden, Politik und Wissenschaft war bislang beim Regierungspräsidium Stuttgart als Abteilung 9 angesiedelt. Das LGA wird zum 1. Januar 2022 Teil des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration. Als Folge dieser Eingliederung strukturiert das Regierungspräsidium Stuttgart seine bisherigen Abteilungen 9 „Landesgesundheitsamt“ und 10 „Landesversorgungsamt“ um und bündelt die Aufgaben in der neuen Abteilung 9 „Landesversorgungsamt und Gesundheit“.

Regierungspräsident Wolfgang Reimer erklärte dazu: „Die Integration des LGA in das Gesundheitsministerium wird gerade in Pandemiezeiten zur Verstärkung beitragen. Als Regierungspräsident bedauere ich dennoch den Verlust des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg. Ich wünsche allen Mitarbeitenden, denen ich an dieser Stelle noch einmal für ihren Einsatz und ihr Engagement danken möchte, bei ihren wichtigen Aufgaben weiterhin alles Gute.“

Die Ausgliederung des Landesgesundheitsamts zum 1. Januar 2022 bringt eine Umstrukturierung innerhalb des Regierungspräsidiums Stuttgart mit sich. Dabei werden die bislang zur Abteilung 9 „Landesgesundheitsamt“ gehörenden Referate 95 „Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie, Approbationswesen“ und 96 „Arbeitsmedizin, Staatlicher Gewerbearzt“ sowie die bisherige Abteilung 10 „Landesversorgungsamt“ zu einer neuen Abteilung 9 fusioniert, die die Bezeichnung „Landesversorgungsamt und Gesundheit“ erhält.

„Wir haben die Chance genutzt, eine starke neue Abteilung 9 auf die Beine zu stellen. Denn in dieser Abteilung sind zahlreiche Aufgaben angesiedelt, die aus meiner Sicht für die Gewährleistung des grundgesetzlich verankerten Sozialstaatsprinzips besonders wichtig sind. Mit unserer neuen Abteilung sind wir breit und gut aufgestellt. Die rund 230 Kolleginnen und Kollegen arbeiten zum Wohl kranker und schwerbehinderter Menschen sowie an wichtigen gesundheitsbezogenen Themen, beispielsweise mit der Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe“, betonte Reimer. „Das Landesversorgungsamt kümmert sich um rund eine Million Menschen, die in Baden-Württemberg als schwerbehindert gemeldet sind“, so der Regierungspräsident. „In unserem Bundesland sind etwa 8,6 Prozent der Menschen schwerbehindert – das ist jede 12. Einwohnerin beziehungsweise jeder 12. Einwohner. Um diese Menschen und deren Belange kümmern wir uns landesweit“, sagte Abteilungspräsidentin Dr. Claudia Stöckle.

Aufgaben und Zuständigkeiten der neuen Abteilung 9 „Landesversorgungsamt und Gesundheit“ ab 1. Januar 2022

Aufgabe des Landesversorgungsamts ist es, neben den Versorgungsämtern der Stadt- und Landkreise die Feststellungen über die konkrete Art und den jeweiligen Grad der Behinderung in jedem Einzelfall zu treffen. „Wir treffen in diesem Zusammenhang jährlich allein etwa 25.000 Widerspruchsentscheidungen und vertreten zudem das Land in rund 7.000 einschlägigen Gerichtsverfahren. Zudem beraten und unterstützen wir die Versorgungsämter bei den Stadt- und Landkreisen“, erklärte Dr. Stöckle. Wegen der landesweiten Zuständigkeit für ganz Baden-Württemberg verfügt die Abteilung über Außenstellen in Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Ravensburg und Ulm. Um seiner landesweiten Aufgabenstellung als Landesversorgungsamt gerecht zu werden, arbeiten in der Abteilung auch zahlreiche Ärztinnen und Ärzte.

Zum Aufgabenbereich des Landesversorgungsamts – und somit auch der neuen Abteilung „Landesversorgungsamt und Gesundheit“ – gehört zudem die landesweite Zuständigkeit für die Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen an Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und an andere Leistungsanbieter mit einem jährlichen Erstattungsvolumen von rund 147 Millionen Euro.

Die neuen Referate 91 „Recht und Verwaltung“, 92 „Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz“ und 93 „Ärztlicher Dienst für Versorgung und Teilhabe“ bilden die bisherigen Strukturen der klassischen Versorgungsverwaltung mit landesweiter Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Stuttgart ab.

Künftig werden sich der versorgungsärztliche Dienst und die Landesärztin für Menschen mit Behinderungen im Referat 93 „Ärztlicher Dienst für Versorgung und Teilhabe“ gegenseitig verstärken. Mit einem dadurch optimierten Fokus auf die sogenannten Bedarfsfragen kann das Ziel, die Situation der Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg kontinuierlich zu verbessern, mit vereinten Kräften verfolgt werden. „Ich verspreche mir hierdurch Synergieeffekte, nicht nur die Frühförderung als bisheriges Schwerpunktthema zu bearbeiten, sondern auch neue Themenfelder zu erschließen“, erklärte Regierungspräsident Reimer.

Neben dem Landesversorgungsamt wird die neue Abteilung 9 „Landesversorgungsamt und Gesundheit“ über drei Referate verfügen, deren Aufgaben den Fokus auf das Thema „Gesundheit“ legen. So ist Referat 94 „Ärztliche und Pharmazeutische Angelegenheiten, Medizinprodukte“ für ärztliche und pharmazeutische Angelegenheiten und Medizinprodukteüberwachung im Regierungsbezirk Stuttgart zuständig. „Die im Apothekenbereich gelisteten rund 800 Apotheken im Stuttgarter Regierungsbezirk werden in regelmäßigen Abständen und bei akut auftretenden Missständen immer unverzüglich mit Unterstützung ehrenamtlicher Pharmazieräte und
-rätinnen arzneimittelrechtlich überwacht“, betonte der Regierungspräsident. Die Überwachung der erlaubnisfreien Herstellung von Arzneimitteln bei rund 1.500 Ärztinnen und Ärzten sowie Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern sowie die Überwachung von Medizinprodukteherstellenden gehören ebenfalls zum Aufgabenspektrum, ebenso wie die Ausstellung von Freiverkaufszertifikaten für den Export in das EU-Ausland bei entsprechend berechtigten Antragstellenden. Auch die Bearbeitung von Zollfragen und Klinischen Prüfungen von Medizinprodukten gehören zum Tagesgeschäft. „Gute und verlässliche Kontrollen sind wichtig, um die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Wir haben immer die Patientinnen- und Patientensicherheit im Blick“, sagte Reimer.

Zu der neuen Abteilung wird mit dem Referat 95 „Landesprüfungsamt und Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe“ auch das Landesprüfungsamt gehören, das die verwaltungsmäßige Betreuung der baden-württembergischen Studiengänge für die akademischen Heilberufe Ärztinnen/Ärzte, Zahnärztinnen/Zahnärzte, Apothekerinnen/Apotheker sowie Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten obliegt. Das neue Referat 95 ist landesweit zuständige Anerkennungs- und Approbationsbehörde für ausländische Ausbildungen in allen Heil- und Gesundheitsberufen und eine der größten Anerkennungsstellen bundesweit. „Neu hinzugekommen zu den vielfältigen Aufgaben ist die Landarztquote, mit der jährlich 75 Medizinstudienplätze in einem Auswahlverfahren vergeben werden. Wir sind hierbei zuständig für die Umsetzung und das Bewerbungsverfahren. Mit der Landarztquote möchten wir die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum stärken“, sagte der Regierungspräsident. Dies ist ebenfalls eine landesweite Aufgabe des Regierungspräsidiums Stuttgart. Auch die Aufsichts- und Prüfbehörde über die Gesundheitsschulen im Regierungsbezirk Stuttgart ist Teil der neuen Abteilung.

Der Schwerpunkt der Arbeit von Referat 96 „Arbeitsmedizin, Staatlicher gewerbeärztlicher Dienst“ liegt auf dem arbeitsmedizinischen und arbeitspsychologischen Arbeits- und Gesundheitsschutz. „Darüber hinaus nehmen unsere Gewerbeärztinnen und Gewerbeärzte sowie Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen hoheitlich Aufgaben durch Betriebsbegehungen wahr und beraten Betriebe beim Arbeitsschutz vor Ort“, führte Regierungspräsident Reimer aus. Auch in Referat 96 geht es zudem um die Bewältigung von zahlreichen Verfahren. „Allein im Zusammenhang mit Anträgen zur Feststellung von sogenannten Berufskrankheiten nehmen die Mitarbeitenden jährlich in rund 6.000 Antragsverfahren Stellung“, betonte Dr. Stöckle.

Zur Abteilung gehört außerdem noch die sogenannte „Task-Force Infektionsschutzgesetz“. Die Aufgabe der Bearbeitung von Entschädigungsanträgen, die insbesondere Arbeitgebenden durch Corona-Quarantänen ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entstanden sind, haben die vier Regierungspräsidien im Land vorübergehend zur Entlastung der Gesundheitsämter übernommen. Bisher sind im Land über 247.000 entsprechende Entschädigungsanträge gestellt worden, wovon allein rund 94.000 Anträge in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Stuttgart fallen. Abteilungsleiterin Dr. Stöckle erklärte: „Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der vielen Anträge, um alle von den pandemiebedingten Infektionsschutzmaßnahmen betroffenen Personen schnellstmöglich finanziell zu unterstützen. Hierbei unterstützen uns etwa 100 Kolleginnen und Kollegen aus allen Abteilungen des Hauses und zudem pensionierte Kolleginnen und Kollegen aus der Steuer- und Finanzverwaltung.“


Hintergrundinformationen:

Bisherige BezeichnungNeue Bezeichnung ab 1. Januar 2022

Abteilung 9 – Landesgesundheitsamt

Abteilung 10 – Landesversorgungsamt

Abteilung 9 – Landesversorgungsamt und Gesundheit

101 – Recht und Verwaltung

91 – Recht und Verwaltung

103 – Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz

92 – Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz

104 – Versorgungsärztlicher Dienst

93 – Ärztlicher Dienst für Versorgung und Teilhabe

102 – Ärztliche und Pharmazeutische Angelegenheiten, Landesärztin für
Menschen mit Behinderungen

94 – Ärztliche und pharmazeutische
Angelegenheiten, Medizinprodukte

95 – Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie, Approbationswesen

95 – Landesprüfungsamt und Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe

96 – Arbeitsmedizin, Staatlicher Gewebearzt

96 – Arbeitsmedizin, Staatlicher gewerbeärztlicher Dienst

Task Force Infektionsschutz

Task Force Infektionsschutz


Informationen zu allen Abteilungen des Regierungspräsidiums Stuttgart finden Sie auf unserer Internetseite unter www.rp-stuttgart.de > Über uns > Abteilungen.

In der ersten Januarwoche werden die Informationen zur neuen Abteilung 9 „Landesversorgungsamt und Gesundheit“ auf der Internetseite aktualisiert.