Pressemitteilung

Neue Gashochdruckleitung zwischen Wiernsheim (Enzkreis) und Löchgau/Metterzimmern (Landkreis Ludwigsburg) - Regierungspräsidium Stuttgart leitet Raumordnungsverfahren ein

​Die terranets bw GmbH plant eine neue leistungsstarke Gashochdruckleitung, welche die vorhandenen Erdgashochdruckleitungen Schwabenleitung und Nordschwarzwaldleitung bei Wiernsheim und der vorhandenen Kraichgauleitung bei Löchgau/Metterzimmern verbindet. Diese „Neckarenztalleitung“ (NET-Leitung) wird damit in das bestehende Gashochdruckleitungsnetz der terranets bw eingebunden und gewährleistet eine sichere und technisch zuverlässige Versorgung mit Erdgas. Hierfür sind sowohl ein Raumordnungs- als auch ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. 

Durch die NET-Leitung wird die Versorgungssicherheit in Baden-Württemberg insgesamt und speziell in den Regionen Heilbronn/Franken und Stuttgart auch zukünftig gewährleistet sein. Regierungspräsident Wolfgang Reimer erläutert: „Durch die Substitution anderer fossiler Energieträger wie Heizöl oder Kohle durch Erdgas werden Kohlendioxid- (CO2) und Feinstaubemissionen reduziert. Die Gashochdruckleitung dient dem Ausbau eines leistungsstarken Erdgas-Fernleitungsnetzes und ist damit ein wichtiges Instrument für die erfolgreiche Umstellung auf erneuerbare Energien.“ 

Nach Vorliegen der notwendigen Unterlagen leitet das Regierungspräsidium Stuttgart als höhere Raumordnungsbehörde nunmehr das Raumordnungsverfahren ein. Die Unterlagen des Antragstellers werden im Laufe des Verfahrens auch den berührten Gemeinden und anderen öffentlichen Stellen zugeleitet. Diese haben die Möglichkeit zur Stellungnahme. Gleichzeitig wird die Öffentlichkeit unterrichtet. 

Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen bei den Gemeinden einsehen. Näheres ist den Bekanntmachungen der einzelnen Amts- bzw. Mitteilungsblätter der Gemeinden zu entnehmen. Im Rahmen der Beteiligung können die Bürgerinnen und Bürger auch über die Gemeinden Stellung zum Vorhaben nehmen. Gegenstand der raumordnerischen Prüfung sind die Angaben in den Verfahrensunterlagen. 

Das Raumordnungsverfahren ist seinem Wesen nach ein vorgelagertes Verfahren. Es geht dem fachgesetzlich erforderlichen Planfeststellungsverfahren voraus. 

Ziel ist es, festzustellen, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung übereinstimmt und ob das Vorhaben mit anderen möglichen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen anderer Planungsträger raumordnerisch abgestimmt ist. Dies schließt die Prüfung mehrerer Korridoralternativen ein. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens soll die raumordnerisch günstigste Lösung aufzeigen.

Planskizze (pdf, 290 KB)