Pressemitteilung

Neues Gesicht in der Flüchtlingsarbeit: Ehrenamtliche Ansprechperson für das Ombudswesen im Regierungsbezirk Stuttgart neu ernannt

„Josef Rettenmaier ist für unsere Flüchtlingsarbeit ein Gewinn“, sagte Regierungspräsident Wolfgang Reimer heute (19. November) bei der offiziellen Begrüßung von Josef Rettenmaier aus Ellwangen als neue ehrenamtliche Ansprechperson für das Ombudswesen im Regierungsbezirk Stuttgart. „Mit seiner jahrelangen Erfahrung als Sozialdezernent im Ostalbkreis bringt Josef Rettenmaier ausgezeichnete Voraussetzungen für sein neues Amt mit“, betonte der Regierungspräsident.

Josef Rettenmaier wurde zum 1. August 2019 zur ehrenamtlichen Ansprechperson für das Ombudswesen bestellt und war heute zum Antrittsbesuch in Vaihingen. Sein Vorgänger, Gerhard Kieninger, war zum 31. Juli 2019 nach Ende der zweijährigen Amtszeit ausgeschieden.

Josef Rettenmaier wurde 1954 geboren. Er war bis 2019 23 Jahre Sozialdezernent des Ostalbkreises. Seit 2002 ist Rettenmaier ehrenamtlich im Aufsichtsrat des Kinder- und Jugenddorf Marienpflege tätig. Außerdem engagierte er sich fast 30 Jahre im Aufsichtsrat der VR-Bank Ellwangen-Röhlingen sowie als Vorstandsmitglied der Flurbereinigung Ellwangen/Rainau (A7).

Die Ombudsperson habe eine wichtige Funktion inne, betonte Reimer. Sie sei Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger und externe Anlaufstelle. Außerdem sei sie gemäß des sogenannten Gewaltschutzkonzepts neben einer internen Beschwerdestelle als Anlaufstelle für Geflüchtete vorgesehen. „Ich danke Josef Rettenmaier, dass er diese Aufgabe übernommen hat und wünsche ihm hierfür viel Erfolg“, so Regierungspräsident Reimer.

Hintergrundinformationen:
Die beim Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration angesiedelte Ombudsperson wird von je einer ehrenamtlich tätigen Ombudsperson in den vier baden-württembergischen Regierungspräsidien in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen durch ihre Arbeit vor Ort unterstützt. Ombudspersonen setzten sich für Belange von Flüchtlingen, Ehrenamtlichen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Organisationen, Institutionen und zuständigen Behörden, Bürgerinnen und Bürgern sowie Anliegerinnen und Anliegern von Erstaufnahmeeinrichtungen ein. Eine Ombudsperson ist neutral, unabhängig von Weisungen und entscheidet selbst über die Befassung mit Einzelfällen. Sie hat keine Weisungsbefugnis gegenüber Behörden und ehrenamtlichen Helfern und ist ausschließlich beratend tätigt.

Die Ombudspersonen der Regierungspräsidien arbeiten eng mit der Ombudsperson des Landes beim Innenministerium zusammen. Die Auswahl und die Bestellung der ehrenamtlichen Ansprechpartner je Regierungsbezirk erfolgt durch die jeweiligen Regierungspräsidien.


Bild zeigt (von links): Thomas Deines (Leiter des Referats Flüchtlingsaufnahme), Regierungsvizepräsidentin Sigrun von Strauch, Josef Rettenmaier, Regierungspräsident Wolfgang Reimer, Berthold Weiß(Leiter der LEA Ellwangen), Quelle: RPS