Das Regierungspräsidium Stuttgart hat vor 20 Jahren das rund drei Kilometer lange Tal der Rot zwischen Hüttenbühl und der Buchengehrener Sägmühle zum Naturschutzgebiet ernannt. Den Grund hierfür kennt Regierungspräsidentin Susanne Bay: „Im Rottal gibt es großflächige Feucht- und Nasswiesen mit seltenen und geschützten Pflanzen- und Tierarten. Wertvolle Biotope sind auch der Bach, seine Altgewässer und die angrenzenden Erlenwälder. Im Schwäbisch-Fränkischen Wald sind solche naturnahen Wiesentäler seit den 1970er-Jahren immer seltener geworden. Das Rottal unterhalb von Hüttenbühl als eines der letzten dieser Täler sollte dauerhaft geschützt werden. Die Ausweisung eines Naturschutzgebiets kann Lebensräume und Arten nachhaltig schützen.“
In dem 78 Hektar großen Naturschutzgebiet existieren weder Straßen noch größere Siedlungen. Das Herzstück ist die Streuwiese bei der Klarahütte, die sich im Frühsommer in ein buntes Blütenmeer verwandelt. An diesem wertvollen Pflanzenstandort gedeihen Davalls Segge, Breitblättriges Wollgras und die Orchideenarten Breitblättriges Knabenkraut und Sumpf-Stendelwurz. Der Name Streuwiese hängt mit der früheren Nutzung zusammen. Die prägenden Gräser haben einen geringen Futterwert, konnten aber als Einstreu in den Stall verwendet werden. Streuwiesen wurden traditionell einmal jährlich im Herbst gemäht. Durch die späte Mahd hatten die Pflanzen Zeit zum Blühen und Aussamen.
Naturverträgliche Nutzung sichert die Artenvielfalt
Heute werden viele Streuwiesen nicht mehr bewirtschaftet mit der Folge, dass sich nach und nach Hochstauden, wie Brennnessel oder Mädesüß, und Gebüsche ansiedeln. Lichtbedürftige Pflanzen werden dadurch verdrängt. Deshalb stellt die Naturschutzverwaltung sicher, dass die Wiesen im Naturschutzgebiet Rottal schonend bewirtschaftet oder gepflegt werden. So mäht der Landschaftspflegetrupp des Regierungspräsidiums Stuttgart die Streuwiese bei der Klarahütte schon seit Jahrzehnten. Für viele weitere Wiesen hat die Naturschutzverwaltung mit den Bewirtschaftern Verträge nach der Landschaftspflegerichtlinie des Landes Baden-Württemberg abgeschlossen. So werden durch eine geeignete Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen feuchter Standorte orientiert, die Artenvielfalt und das schöne Landschaftsbild des Tales erhalten.
Das Naturschutzgebiet ist aufgrund seiner ökologisch wertvollen Lebensräume und mehrerer europaweit geschützter Tierarten auch Teil des europaweiten Naturschutznetzes Natura 2000. Lebensraumtypen von europäischer Bedeutung sind hier Feuchte Hochstaudenfluren, Magere Flachland-Mähwiesen, Pfeifengraswiesen, Übergangs- und Schwingrasenmoore sowie Auenwälder mit Erle, Esche und Weide. Als Tierart von europäischer Bedeutung kommt das Bachneunauge vor.
Bachneunauge – ein schutzbedürftiger Bachbewohner
Das Bachneunauge (Lampetra planeri) ist eine der besonders geschützten Arten im Naturschutzgebiet. Es sieht zwar aus wie ein Fisch, zählt aber zur Gruppe der (kieferlosen) Rundmäuler. Seinen Namen hat das Neunauge von den neun „Augen“ an jeder Körperseite, die aus dem echten Auge, der Nasenöffnung und sieben Kiemenspalten bestehen. Ein weiteres typisches Merkmal ist das rundliche Saugmaul, eine mit Hornzähnchen besetzte Mundscheibe. Bachneunaugen bewohnen saubere, sauerstoffreiche Bäche. Diese müssen reich strukturiert sein, denn die Larven sind auf ruhig fließende Strecken mit feinsandigem Bachbett angewiesen. Die erwachsenen Neunaugen hingegen brauchen zum Ansaugen von Nahrung und zum Fortpflanzen rasch fließende Bereiche mit steinigem und kiesigem Grund. Beide Voraussetzungen erfüllt der Bachlauf der Rot im Naturschutzgebiet, so dass das Bachneunauge hier in größerer Zahl vorkommt und sich vermehren kann.
Hinweise für Erholungsuchende:
Der Wanderweg durch das Rottal ist zum Wandern und Fahrradfahren sehr beliebt; alle Wander- und Radwege sind hervorragend ausgeschildert. Da sich das Tal nach Süden öffnet, eignet es sich auch für einen spätherbstlichen Ausflug. Den besten Einblick in das Naturschutzgebiet gewinnen Besucherinnen und Besucher vom Talweg, einem Teil des Mühlenwanderwegs, der zwölf Mühlen zwischen Welzheim, Kaisersbach und Alfdorf verbindet. Der Weg streift im Naturschutzgebiet Rottal die Voggenbergmühle, die einzige heute noch gewerblich arbeitende Mühle am Mühlenwanderweg. Im Mühlenladen gibt es Getreideprodukte, Sämereien, Teigwaren und Müslis aus der Region zu kaufen. Zum Schutz von Flora und Fauna dürfen die Wege im Naturschutzgebiet nicht verlassen werden, Hunde müssen an der Leine laufen, Fahrradfahren und Reiten ist nur auf befestigten Wegen erlaubt.
Anlagen:
Bild 01: Naturschutzgebiet „Rottal zwischen Hüttenbühl und Buchengehren“ (Fotos: Ulrike Kreh) (jpg, 4,5 MB)
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