Pressemitteilung

Oberbürgermeisterwahl in Filderstadt

Regierungspräsidentin Bay: „Die Oberbürgermeisterwahl in Filderstadt ist gültig“

Fensterfront eines Rathauses mit Schriftzug über der Tür

Die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Filderstadt ist gültig. Dies bestätigte Regierungspräsidentin Bay: „Das Regierungspräsidium Stuttgart hat den Einspruch gegen die Oberbürgermeisterwahl mit Einspruchsbescheid vom 15. August 2023 zurückgewiesen. Innerhalb der gesetzlichen Klagefrist wurde keine Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben. Die Wahl von Christoph Traub ist daher rechtskräftig gültig.“

Innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist war ein Einspruch gegen die Wahl am 9. Juli 2023 eingegangen. Innerhalb der gesetzlichen Klagefrist ist keine Klage erhoben worden. Aufgrund der Rechtskraft der Entscheidung steht der Wiederverpflichtung von Oberbürgermeister Christoph Traub nichts mehr im Wege.

Christoph Traub wurde im ersten Wahlgang am 9. Juli 2023 bei einer Wahlbeteiligung von 29,56 Prozent mit einem Stimmenanteil von 70,50 Prozent erneut zum Oberbürgermeister von Filderstadt gewählt. Er hatte zwei Gegenkandidaten.