Die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Geislingen an der Steige ist gültig. Dies bestätigte Regierungspräsidentin Susanne Bay: „Das Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung liegt nun vor. Die Wahl von Frank Dehmer ist gültig.“ Innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist seien keine Einsprüche gegen die Wahl eingegangen. Die rechtliche Prüfung des Wahlganges am 26. Juni 2022 habe ebenfalls keine Beanstandungen ergeben. Damit stehe der Wiederverpflichtung von Frank Dehmer nichts mehr im Wege, so die Regierungspräsidentin weiter.
Frank Dehmer wurde im ersten Wahlgang am 26. Juni 2022 bei einer Wahlbeteiligung von 34,2 Prozent mit 58,3 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erneut zum Oberbürgermeister von Geislingen an der Steige gewählt. Er hatte zwei Gegenkandidaten.