Pressemitteilung

Oberbürgermeisterwahl in Kornwestheim

Regierungspräsidentin Bay: „Die Oberbürgermeisterwahl in Kornwestheim ist gültig“

Fensterfront eines Rathauses mit Schriftzug über der Tür

Die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Kornwestheim ist gültig. Dies bestätigt Regierungspräsidentin Bay: „Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage gegen den Einspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart mit Urteil vom 8. Februar 2024 abgewiesen. Das Rechtskraftzeugnis des Urteils ist heute beim Regierungspräsidium Stuttgart eingegangen. Die Wahl von Nico Lauxmann ist daher rechtskräftig gültig.“

Innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist waren insgesamt zwei rechtswirksame Einsprüche gegen die Wahl am 25. Juni 2023 und die Neuwahl am 9. Juli 2023 beim Regierungspräsidium eingegangen, die alle zurückgewiesen wurden. Gegen die Einspruchsbescheide wurde eine Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht. Aufgrund der Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart steht einer Vereidigung und Verpflichtung von Oberbürgermeister Nico Lauxmann nichts mehr im Wege.

Nico Lauxmann wurde bei der Neuwahl am 9. Juli 2023 bei einer Wahlbeteiligung von 34,39 Prozent mit einem Stimmenanteil von 63,44 Prozent zum neuen Oberbürgermeister von Kornwestheim gewählt und war seither als bestellter Bürgermeister im Amt.