Pressemitteilung

Oberbürgermeisterwahl in Stuttgart

Regierungsvizepräsidentin Sigrun von Strauch: „Die Oberbürgermeisterwahl in Stuttgart ist nun gültig“

Hand wirft Zettel in Wahlurne

Die Oberbürgermeisterwahl der Landeshauptstadt Stuttgart ist gültig. Dies bestätigt Regierungsvizepräsidentin Sigrun von Strauch: „Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage gegen den Einspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart mit Urteil vom 23. November 2021 abgewiesen. Das Rechtskraftzeugnis des Urteils ist heute beim Regierungspräsidium Stuttgart eingegangen. Die Wahl von Dr. Frank Nopper ist daher rechtskräftig gültig.“ Innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist waren acht Einsprüche gegen die Wahl am 8. November 2020 und die Neuwahl am 29. November 2020 beim Regierungspräsidium eingegangen, die alle zurückgewiesen wurden. Gegen die Einspruchsbescheide wurden drei Klagen beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht, wovon zwei wieder zurückgenommen wurden. Aufgrund der Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart steht einer Vereidigung und Verpflichtung von Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper nichts mehr im Wege.

Dr. Frank Nopper wurde bei der Neuwahl am 29. November 2020 bei einer Wahlbeteiligung von 44,6 Prozent mit einem Stimmenanteil von 42,3 Prozent zum neuen Oberbürgermeister von Stuttgart gewählt und war seither als Amtsverweser im Amt.