Pressemitteilung

Planfeststellungsverfahren für den Bau der Übereckverbindung Pflugmühle der Stadtbahn Stuttgart

Regierungspräsidium Stuttgart erlässt Planfeststellungsbeschluss.

Zeitungsstapel

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Übereckverbindung Pflugmühle erlassen.

„Mit dem Bau der Übereckverbindung wird eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Stadtbahnbetriebs, insbesondere durch die verbesserte Anbindung des Stadtbahnbetriebshofes Möhringen erzielt“, so Regierungspräsident Wolfgang Reimer. „Darüber hinaus schafft das Vorhaben die erforderliche Infrastruktur, um die Erreichbarkeit des Gewerbegebiets „Synergiepark Stuttgart“ aus dem Raum südlich von Stuttgart zu verbessern und dieses künftig mit dem Flughafen und der Messe umsteigefrei zu verbinden“, ergänzt Reimer.

Die Neubaustrecke hat insgesamt eine Länge von 330 Metern. Hiervon entfallen 230 Meter auf die neue Trasse. Hinzu kommen eine weitere Gleisverbindung sowie der zusätzliche Gleisbogen Richtung Stadtbahnbetriebshof. Von der Haltestelle Rohrer Weg kommend fädeln die neuen Gleise nach links aus der bestehenden und im Zuge des Vorhabens baulich angepassten Bestandstrasse heraus in einen Linksbogen Richtung Westen. Dort mündet die neue Verbindungskurve in die bestehende, die Haltestellen SSB-Zentrum und Vaihinger Straße verbindende Trasse. Der Bau für die Übereckverbindung soll noch im Jahr 2021 beginnen.

Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in der Zeit von Montag, 22. Februar 2021, bis einschließlich Montag, 8. März 2021, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart veröffentlicht und zusätzlich in diesem Zeitraum bei der Landeshauptstadt Stuttgart zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt. Zeit und Ort der Auslegung werden vorher ortsüblich bekannt gemacht. Aufgrund der pandemiebedingten Hygieneanforderungen ist vor Einsichtnahme in die Planunterlagen eine telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 0711/216-91139 der Landeshauptstadt Stuttgart erforderlich. Weitere Informationen und Hinweise zu den Schutzvorkehrungen bei der Einsichtnahme vor Ort können dem Bekanntmachungstext im amtlichen Mitteilungsblatt von Stuttgart entnommen werden.

Der Bekanntmachungstext ist außerdem auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart abrufbar.