Referat 95 Landesprüfungsamt und Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe

Referatsleitung
Dr. Clemens Homoth-Kuhs
Leitender Regierungsdirektor
0711 904-39210
clemens.homoth-kuhs@rps.bwl.de
Stellvertretung
Andrea Heyne
Regierungsdirektorin
0711 904-39200
andrea.heyne@rps.bwl.de
Unsere Aufgaben
Das Referat hat im Wesentlichen eine Vor-Ort-Zuständigkeit für das ganze Land.
Als Landesprüfungsamt obliegt ihm die verwaltungsmäßige Betreuung der Studiengänge für die akademischer Heilberufe Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten. Daher erhalten Studierende dieser Fachrichtungen vom Regierungspräsidium z. B. die Anrechnung von Studienleistungen aus einem entsprechenden Studium im Ausland oder von Studienleistungen aus verwandten Studiengängen, die Zulassungen zu den einzelnen Prüfungen an den jeweiligen Universitäten des Landes und bei Bestehen die staatlichen Prüfungszeugnisse.
Das Referat ist Approbationsbehörde für das Land Baden-Württemberg. Von ihm erhalten die Studierenden nach dem Abschluss ihrer vorgenannten Ausbildung in Baden-Württemberg die Approbation, also die umfassende Berufszulassung für eine entsprechende Tätigkeit im gesamten Bundesgebiet. Das Referat ist auch Anerkennungs- und Approbationsbehörde für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten mit ausländischen Ausbildungen. Es erteilt Angehörigen dieser Berufsgruppen mit ausländischer Ausbildung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Antrag außerdem für Baden-Württemberg geltende, in der Regel fachlich eingeschränkte und zeitlich befristete Berufserlaubnisse.
Bei den Gesundheitsfach- und Pflegeberufen (z. B. in der Krankenpflege und in der Physiotherapie) sowie bei den sozialpflegerischen Berufen (z. B. in der Altenpflege) genehmigt und betreut das Referat für den Bereich des Regierungsbezirks die entsprechenden Schulen/Ausbildungsstätten, nimmt bei den Absolventen die Prüfungen ab und erteilt ihnen bei Bestehen oder bei vergleichbarer ausländischer Ausbildung die Erlaubnis zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung.
Das Referat ist zudem zuständige Stelle für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren im Rahmen der Landarztquote. Zum Wintersemester eines jeden Jahres können Bewerberinnen und Bewerber sich im Bewerbungsportal auf einen der 75 Studienplätze bewerben.
Informationen und Formulare
- Certificate Of Good Standing oder EU-Konformitätsbescheinigung
- Zweitschrift Approbationsurkunde / Erlaubnisurkunde / Zeugnis
- Verzichtserklärungen
- Zulassung Gelbfieberimpfstellen
Certificate Of Good Standing oder EU-Konformitätsbescheinigung
Certificate of good Standing Zahnärztin/Zahnarzt, Ärztin/Arzt, Apothekerin/Apotheker, Psychotherapeutin/Psychotherapeut
Antrag auf Erteilung eines CogS für Gesundheitsfachberufe mit inländischer Ausbildung
Hebammen mit ausländischer Anerkennung (pdf, 120 KB)
MTA- und Pflebegeberufe mit ausländischer Anerkennung (pdf, 162 KB)
Antrag auf Erteilung einer EU-Konformitätsbescheinigung für Gesundheitsfachberufe mit inländischer Ausbildung im Regierungsbezirk Stuttgart
Zweitschrift Approbationsurkunde / Erlaubnisurkunde / Zeugnis
Zuständig für die Ausstellung einer Zweitschrift/Ersatzurkunde für die akademischen Heilberufe, Gesundheitsfach-, Pflegeberufe und sozialpflegerische Berufe ist die Behörde, von welcher die ursprüngliche Urkunde ausgestellt wurde.
- Somit ist das Regierungspräsidium Stuttgart nur zuständig, sofern das Original-Dokument ebenfalls vom Regierungspräsidium Stuttgart ausgestellt wurde.
Für die Beantragung einer Zweitschrift senden Sie uns bitte das beigefügte Antragsformular (bitte das für Ihren Beruf zutreffende Formular auswählen) vollständig ausgefüllt und unterschrieben an folgende Adresse postalisch zu:
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart
Im Regelfall erhalten Sie keine schriftliche Eingangsbestätigung, sondern, sofern nötig, eine Information über nachzureichende Unterlagen.
Konkret antragsbezogene Nachfragen richten Sie bitte per E-Mail unter Angabe Ihres Namens, Ihres Geburtsdatums und der Berufsbezeichnung sowie einer Rückrufnummer an landespruefungsamt@rps.bwl.de (oder, soweit bekannt, direkt an den/die für Sie zuständige/n Sachbearbeiter/in).
Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift der Approbationsurkunde (pdf, 53 KB)
Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift meines Zeugnisses im Rahmen der Ärztlichen Ausbildung (pdf, 116 KB)
Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift der Erlaubnisurkunde einer im Regierungsbezirk Stuttgart abgeschlossenen Ausbildung (pdf, 285 KB)
Antrag auf Austellung einer Zweitschrfit der Erlaubnisurkunde einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung (pdf, 104 KB)
Verzichtserklärungen
Apothekerin / Apotheker (pdf, 156 KB)
Arztin / Arzt (pdf, 65 KB)
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut(in) (pdf, 115 KB)
Psychotherapeutin / Psychotherapeut (pdf, 114 KB)
Zahnärztin / Zahnarzt (pdf, 156 KB)
Zulassung Gelbfieberimpfstellen
Die Zulassung von Gelbfieberimpfstellen in Baden-Württemberg ist eine hoheitliche Aufgabe, die seit dem 15.12.2021 nicht mehr vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg (LGA), sondern vom Regierungspräsidium Stuttgart im Auftrag des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg durchgeführt wird.
Die erforderlichen Voraussetzungen sind dem Antragsformular zu entnehmen.
Der Antrag / Verpflichtungserklärung ist unterschrieben und mit Praxisstempel versehen per Post an folgende Anschrift zu senden:
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Voraussetzungen für die Antragsbearbeitung sind neben dem unterschriebenen und mit Praxisstempel versehenen Antrag folgende beizufügenden Unterlagen:
- Zertifikat des Basiskurses „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“
- beglaubigte (wenn vom Regierungspräsidium Stuttgart ausgestellt: einfache) Kopie der Approbationsurkunde
Die Zulassung als Gelbfieberimpfstelle ist jeweils personenbezogen.
Die Kosten für die Erteilung einer Ermächtigung einschließlich des offiziellen Stempels der Zertifizierungsstelle betragen 180,- EUR und werden bei Zusendung der Unterlagen und des Stempels mittels Gebührenbescheid erhoben.
Kontakt
Antragsunterlagen bitte ausschließlich auf dem Postweg einreichen. Im Regelfall erhalten Sie keine schriftliche Eingangsbestätigung, sondern, sofern nötig, eine Nachforderung fehlender Unterlagen. Konkrete antragsbezogene Nachfragen bitte per Email unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Praxis sowie einer Rückrufnummer an Gelbfieberimpfung@rps.bwl.de
Weitere Vordrucke finden Sie unter den Themenseiten Akademische Heilberufe - Im Inland erworbene Berufsqualifikation, Gesundheitsfach- und Pflegeberufe, soziale Berufe - Inländische Ausbildung, Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse - akademische Heilberufe und Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse - Pflege- und Gesundheitsfachberufe / Soziale Berufe
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