Feststellen einer Behinderung

Regierungspräsidium Stuttgart
Landesweite Zuständigkeit
Anträge nach dem Sozialgesetzbuch
Die Anträge werden beim zuständigen Landratsamt gestellt.
Bitte senden Sie keine Anträge an die Abteilung 9 - Landesversorgungsamt und Gesundheit des Regierungspräsidiums Stuttgart!
Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen - Stand 01.08.2023 (pdf, 318 KB)
Informationen und Formulare
Die Dokumente sind barrierefrei.
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Erstantrag nach § 152 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) | 304 KB | |
Änderungsantrag nach § 152 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch, Schwerbehindertenrecht | 352 KB | |
Hinweise zum Datenschutz | 236 KB | |
Ausfüllhilfe und Merkblatt zum Erstantrag nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch SGB IX | 251 KB |