Feststellen einer Behinderung

Dienstgebäude Ruppmannstraße 21 in Stuttgart-Vaihingen

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 91
Recht und Verwaltung

 

Anträge nach dem Sozialgesetzbuch

Die Anträge werden beim zuständigen Landratsamt gestellt.
Bitte senden Sie keine Anträge an die Abteilung 9 - Landesversorgungsamt und Gesundheit des Regierungspräsidiums Stuttgart!

Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen - Stand 01.01.2021 (pdf, 213 KB)