Pflegerin mit Rucksack und Ordner

Pflege- und Gesundheitsfachberufe / Soziale Berufe - Ausländische Abschlüsse

Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in Baden-Württemberg

Bitte beachten:

Ab 15.02.2024 sind nur noch Anträge auf Anerkennung als Pflegefachkraft zulässig.

Die Anträge, die ab 15.02.2024 bei uns eingehen, werden nach den Regeln des Pflegeberufegesetzes (PflBG) geprüft. Bei Einreichung von alten Antragsvordrucken mit Anerkennung als Krankenpflegerin / Krankenpfleger erfolgt die Prüfung ab 15.02.2024 dennoch als Pflegefachkraft.

Die Anträge, die bis 14.02.2024 bei uns eingehen, werden nach den Regeln des Krankenpflegegesetzes (KrPflG) geprüft. Die erteilten Feststellungsbescheide mit einem Anpassungslehrgang oder die Zulassung zur Kenntnisprüfung sind weiterhin gültig und sollen wie festgelegt nach den Regeln des Krankenpflegegesetzes absolviert werden. Sollten die Anpassungsmaßnahmen im Jahre 2024 nicht vollständig absolviert werden können, dann können diese auch über den 31.12.2024 hinaus absolviert werden.

Eine Umschreibung dieser Bescheide auf die neue Rechtslage erfolgt nicht.

 

 

 

Das Regierungspräsidium Stuttgart ist für die Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Berufsabschlüsse für die folgenden Gesundheitsfachberufe und soziale Berufe zuständig:

Arbeitserzieherin/Arbeitserzieher
Diätassistentin/Diätassistent
Altenpflegerin/Altenpfleger
Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfer
Anästhesietechnische Assistentin/Anästhesietechnischer Assistent
Ergotherapeutin/Ergotherapeut
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
Gesundheits- und Krankenpflegehelferin/Gesundheits- und Krankenpflegehelfer
Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger
Haus- und Familienpflegerin/Haus- und Familienpfleger
Hebamme/Entbindungspfleger
Heilerziehungsassistentin/Heilerziehungsassistent
Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger
Heilpädagogin/Heilpädagoge
Jugend- und Heimerzieherin/Jugend- und Heimerzieher
Logopädin/Logopäde
Masseurin/Masseur und medizinische Bademeisterin/medizinischer Bademeister
Medizinische Technologin/Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik
Medizinische Technologin/Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik
Medizinische Technologin/Medizinischer Technologe für Radiologie
Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter
Operationstechnische Assistentin/Operationstechnischer Assistent
Orthoptistin/Orthoptist
Pflegefachfrau/Pflegefachmann
Physiotherapeutin/Physiotherapeut
Pharmazeutisch-technische Assistentin/pharmazeutisch-technischer Assistent
Podologin/Podologe
Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter
Sozialpädagogin/Sozialpädagoge
Weiterbildung in der Pflege

Hinweis zum Datenschutz beim Referat Landesprüfungsamt und Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe des Regierungspräsidiums Stuttgart

Voraussetzung für die Bearbeitung Ihres Antrags ist, dass Sie in Baden-Württemberg arbeiten wollen. Dies ist ggf. durch geeignete Unterlagen glaubhaft zu machen. Näheres entnehmen Sie bitte den jeweiligen Antragsformularen.

 

 

  • Antragsformular ausgefüllt mit Datum und Unterschrift
  • Lebenslauf mit Datum und Unterschrift
  • Kopie Reisepass, Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • Kopie der Geburtsurkunde + Übersetzung
  • Kopie der Heiratsurkunde + Übersetzung
  • Kopie des Diploms + Übersetzung
  • Kopie der Zeugnisse/ Notenübersicht + Übersetzung
  • Kopie des Fachpraktikums (wenn möglich mit Zeitraum und Abteilung) + Übersetzung
  • Kopie der Fachprüfung/ Arbeitslizenz oder Berufserlaubnis/Registrierung + Übersetzung
  • Kopie der Fächer- und Stundenübersicht + Übersetzung
  • Kopie der Arbeitszeugnisse Ihres Ausbildungsberufs im Ausbildungsland, Angabe des Zeitraums und Bezeichnung der Abteilung + Übersetzung

Die Unterlagen sind in der Landessprache und deutscher Übersetzung – beides als Kopie - vorzulegen.

  • Persönliche Erklärung, ob schon einmal ein Antrag auf Anerkennung in Deutschland gestellt wurde
  • Glaubhafte Darstellung, dass Sie in Baden-Württemberg tätig werden (Einstellungszusage oder Arbeitsvertrag eines möglichen Arbeitgebers)

Bitte sehen Sie von Ordnern, Hüllen und sonstigen Verpackungsmaterial ab.


Türkçe dilinde / in türkischer Sprache
Gerekli belgeler için kontrol listesi (sağlık meslekleri)

 

 

  • Führungszeugnis aus dem Heimatland/Ausbildungsland im Original + Übersetzung
  • Führungszeugnis aus Deutschland der Belegart OB (zur Vorlage bei einer Behörde),
    Verwendungszweck: Anerkennung Gesundheitsfachberuf (oder der beantragte Beruf),
    Empfängerbehörde: Regierungspräsidium Stuttgart, Ref. 95.2, z. Hd. zuständige/r Sachbearbeiter/in, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart
  • Ärztliche Bescheinigung eines Allgemeinmediziners im Original, aus der hervorgeht, dass Sie für den Beruf als Gesundheits- und Krankenpfleger/-in geeignet sind

    Die Unterlagen 1-3 dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
     
  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse B2 einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (zum Beispiel Goethe, Telc, ÖSD) im Original

 

Bei Fragen oder wenn Sie Hilfe bei Ihrem Antrag benötigen, können Sie sich gerne an diese Beratungsangebote wenden:

Logo IQ-Netzwerk Baden-Württemberg

Beratungsangebote mit Aufenthalt in Deutschland

IQ Netzwerk Baden-Württemberg
Anerkennungberatung

Beratungsangebote ohne Aufenthalt in Deutschland

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung ZSBA
recognition@arbeitsagentur.de

Dienstgebäude Pallas

Kontakt

Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Gesundheitswesen

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95.2
Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (LAfG BW)
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

Antragsunterlagen bitte ausschließlich auf dem Postweg einreichen.

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