Pressemitteilung

Planfeststellungsverfahren für den Neubau der B 10 Ortsumfahrung Enzweihingen

​Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) wird am Dienstag, 28. Juli 2020, ab 9:00 Uhr, Halle im See Kleinglattbach, Im See 6, 71665 Vaihingen-Kleinglattbach, einen Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der B 10 Ortsumfahrung Enzweihingen durchführen. Bei Bedarf wird der Erörterungstermin am Mittwoch, 29. Juli 2020, ab 9:00 Uhr, in der Halle im See Kleinglattbach fortgesetzt. Der Einlass zum Erörterungstermin ist jeweils ab 8:00 Uhr. Um Warteschlangen zu vermeiden, wird ein frühzeitiges Erscheinen empfohlen.

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie werden zum Schutz der Teilnehmenden besondere Maßnahmen getroffen: 

Für die Teilnahme am Erörterungstermin ist eine Voranmeldung bis spätestens Freitag, 10. Juli 2020, unter Angabe des vollständigen Namens und des Betreffs „Erörterungstermin B 10 Enzweihingen“ sowie die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Einlass erforderlich. Folgende Anmeldemöglichkeiten bestehen:
 

  • per Post: Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 24, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart
  • per Fax: 0711 904-12490
  • per E-Mail: abteilung2@rps.bwl.de


Die Teilnehmenden haben einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dieser darf nur am zugewiesenen Sitzplatz abgenommen werden.

Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind oder die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, oder wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen, dürfen an dem Erörterungstermin nicht teilnehmen.

Aus Gründen des Infektionsschutzes bitten wir außerdem alle Teilnehmenden beim Einlass Angaben zu Kontaktdaten zu machen. Hierzu kann das auszufüllende Formular bereits vorab auf der Internetseite des RPS unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Aktuelle Erörterungstermine abgerufen und ausgefüllt mitgebracht werden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass eine Teilnahme nur möglich ist, wenn die Teilnehmenden die Daten vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen. Diese Daten werden vier Wochen nach Erhebung gelöscht. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Der Erörterungstermin ist grundsätzlich nicht öffentlich. Sofern die Beteiligten jedoch nicht widersprechen, wird das RPS die Öffentlichkeit zulassen.

Der Erörterungstermin einschließlich der vorgesehenen Tagesordnung wird im Vorfeld ortsüblich und öffentlich bekannt gemacht. Der Bekanntmachungstext ist zusätzlich ab sofort auf der Internetseite des RPS unter Bekanntmachungen > Aktuelle Erörterungstermine abrufbar.

Die Planunterlagen des Ausgangsverfahrens wurden von 19. Juni 2017 bis einschließlich 18. Juli 2017 in Vaihingen und Markgröningen öffentlich ausgelegt. Aufgrund der während des Anhörungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen hat die Vorhabenträgerin, die Straßenbauverwaltung des Regierungspräsidiums Stuttgart, gegenüber der ursprünglichen Planung Änderungen vorgenommen. Die zwei Planänderungsverfahren – beide im Jahr 2019 – wurden durch direkte Anhörung der betroffenen Einwender und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Dabei sind beim RPS etwa 50 Einwendungen von privater Seite eingegangen. Von Behörden und Vereinigungen wurden rund 45 Stellungnahmen abgegeben.

Anlage:
Bekanntmachungstext (PDF, 225 KB)