Pressemitteilung

Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ortsumfahrung Enzweihingen im Zuge der B10 wird eingeleitet

​Das Regierungspräsidium leitet dieser Tage das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ortsumfahrung Enzweihingen im Zuge der B10 ein. Das Planfeststellungsverfahren dient der Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und ist Voraussetzung für den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses. Vorhabenträgerin ist die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), vertreten durch die Abteilung 4 (Straßenwesen und Verkehr) des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Gegenstand der Planfeststellung ist der Neubau einer nördlichen Umfahrung des Stadtteils Enzweihingen der Stadt Vaihingen/ Enz im Zuge der B10. Die Strecke soll einbahnig mit 2 Fahrstreifen auf einer Länge von rund 2,6 km kreuzungsfrei geführt werden. Die erforderlichen Anschlussstrecken ergeben zusammen zusätzlich eine Länge von rd. 2,6 km.

Die Neubaustrecke der B10 beginnt nordwestlich des Stadtteils Enzweihingen auf der bestehenden B10 vor der heutigen Einmündung der K1648. Der Anschluss an die K1648 erfolgt kreuzungsfrei über Ein- und Ausfädelungsstreifen und Rampen von und zur neuen B10 mit jeweils lichtsignalgeregelten Knotenpunkten. Die Verbindung der K1648 von Vaihingen nach Enzweihingen wird mit einem Brückenbauwerk über die neue B10 direkt neben der Bahntrasse sichergestellt. Im weiteren Verlauf verlässt die Trasse die bestehende B10 und quert die Enz mit einer 170 m langen Brücke und führt dann entlang der nördlichen Bebauung von Enzweihingen weiter über das Gelände der ehemaligen Firma Kienle & Spieß bis zum Strudelbach. Dieser wird mit einer rd. 180 m langen Brücke überquert. Auf Höhe der heutigen Einmündung der K1685 erfolgt die ebenfalls kreuzungsfreie Anbindung der neuen B10 an die K1685 Richtung Enzweihingen und Oberriexingen über Ein- und Ausfädelungsstreifen, Verbindungsrampen und unsignalisierten Einmündungen. In dem Zuge überquert die neue B10 die K1685 mit einem Brückenbauwerk und mündet anschließend wieder in die bestehende B10 im Bereich der „Enzweihinger Steige“ ein.

Zudem sind landschaftspflegerische Maßnahmen vorgesehen. Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben werden soweit wie möglich vermieden bzw. minimiert und unvermeidbare Beeinträchtigungen kompensiert. Hierzu gehören z.B. der Rückbau versiegelter Flächen, die Revitalisierung der Enz und des Enzaltarms und die Förderung auetypischer Lebensräume, Pflanzungen von Obstbäumen, die Schaffung eines Ersatzhabitats für Mauer- und Zauneidechsen, die Umsiedlung eines Vorkommens des Eremiten (Juchtenkäfer) und das Anbringen von Nisthilfen. Dabei befindet sich eine der Maßnahmen auf dem Gebiet von Unterriexingen und damit auf der Gemarkung der Stadt Markgröningen.

Die Kosten belaufen sich auf rd. 32 Mio. € und werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen.

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 19. Juni bis einschließlich 18. Juli 2017 bei der Stadtverwaltung Vaihingen an der Enz und bei der Stadtverwaltung Markgröningen eingesehen werden. Bis einschließlich 01.08.2017 haben die von dem Straßenprojekt betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Zeit und Ort der Auslegung werden vorher ebenfalls ortsüblich bekannt gemacht.

Zusätzlich können die Planunterlagen von Beginn der Auslegung bis Ende der Einwendungsfrist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart eingesehen werden. Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter „Bekanntmachungen“ abrufbar.

Planskizze (pdf, 337 KB)