Pressemitteilung

Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer Fußgängerunterführung in Jagstzell eingeleitet

​Das Regierungspräsidium Stuttgart hat dieser Tage ein Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer Fußgängerunterführung in Jagstzell eingeleitet. Vorhabenträgerin ist die Gemeinde Jagstzell im Ostalbkreis.

Gegenstand der Planfeststellung ist der Neubau einer Fußgängerunterführung in Jagstzell. In der Ortslage von Jagstzell unterquert die Bundesstraße B 290 die bestehende zweigleisige Bahnlinie Ellwangen-Crailsheim. Bei der vorhandenen Bahnunterführung steht nur ein einseitiger, ca. 1,20 m breiter Schrammbord für die Fußgänger zur Verfügung, da die restliche Breite durch die Fahrbahn der B 290 und den offenen Kerlesbach in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus wird die bestehende Bahnunterführung im Hochwasserfall zuerst überflutet.

Aus diesem Grund plant die Gemeinde Jagstzell, eine separate Fußgängerunterführung unter der Bahnlinie zwischen der bestehenden Eisenbahnüberführung über die B 290 und dem Bahnhof Jagstzell zu schaffen. Diese neue Unterführung soll als reine Fußgängerunterführung dienen, so dass eine gegenseitige Gefährdung zwischen Fußgängern und Radfahrern vermieden wird.
Durch Absenkung des Geländes östlich der Bahnlinie auf das Niveau der Straße „An der Jagstbrücke“ kann zudem erreicht werden, dass Fußgänger die Bahnlinie künftig auch im Hochwasserfall queren können. Die Fußgängerunterführung soll unter Aufrechterhaltung des Eisenbahnverkehrs seitlich hergestellt und im Rahmen einer 3- bis 4-tägigen Vollsperrung der Bahnstrecke in die Endlage verschoben werden. Zur Realisierung der Gesamtmaßnahme wird mit einer Bauzeit von ca. 10 bis 12 Monaten gerechnet.

Um Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu minimieren und unvermeidbare Beeinträchtigungen zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören z. B. Vergrämungsmaßnahmen für die Zauneidechse sowie die Herstellung von Eidechsenlebensräumen.

Die Baukosten der Maßnahme belaufen sich voraussichtlich auf ca. 1,6 Mio. € und werden von der Gemeinde Jagstzell getragen.

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 13.02.2017 bis einschließlich 13.03.2017 bei der Gemeindeverwaltung Jagstzell eingesehen werden. Bis einschließlich 27.03.2017 haben die von dem Projekt betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Anregungen oder Einwendungen vorzubringen. Zeit und Ort der Auslegung werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Zusätzlich können die Planunterlagen vom Beginn der Auslegung bis zum Ende der Einwendungsfrist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart eingesehen werden. Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter „Bekanntmachungen“ abrufbar.

Planskizze (PDF, 713 KB)
Aktuelle Planfeststellungsverfahren